Das Mobilfunkförderprogramm hat das Ziel, den Ausbau der Mobilfunkversorgung in Hessen in Gebieten mit Versorgungslücken voranzubringen. Für kommunale Betriebe oder privatrechtlich organisierte Gesellschaften in hundertprozentiger öffentlicher Eigentümerschaft gibt es die Fördermöglichkeit nach dem „Mietmodell“.
Innerhalb des Mietmodells werden die Aufwendungen für die erstmalige Bereitstellung von passiver Infrastruktur für Mobilfunkeinrichtungen zur Nutzung durch Netzbetreiber zum Betrieb eines Mobilfunknetzes gefördert. Die Umsetzung kann in der „Bauauftragsvariante“ oder der „Baukonzessionsvariante“ erfolgen. Es werden auch Aufwendungen für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen gefördert, die der Vorbereitung und Begleitung von Vorhaben dienen.
In der „Bauauftragsvariante“ führt der Zuwendungsempfänger den Bau der passiven Infrastruktur auf der Grundlage von Planungsdaten der interessierten Mobilfunkunternehmen selbst durch oder beauftragt diesen. Der Zuwendungsempfänger ist Vermieter der passiven Infrastruktur.
In der „Baukonzessionsvariante“ schreibt der Zuwendungsempfänger den Bau und den Betrieb der passiven Infrastruktur als Baukonzession auf der Grundlage eines Suchkreises und weiterer Planungsdaten der Mobilfunkunternehmen aus. Der Konzessionär wird Vermieter der passiven Infrastruktur.
Für Mobilfunkunternehmen als Antragsteller gibt es die Möglichkeit, landeseigene BOS-Standorte (BOS = Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben) für die Mobilfunkmitnutzung zu ertüchtigen. Förderfähig sind Aufwendungen für die erforderliche Infrastruktur, die für Mobilfunksendeanlagen an den BOS-Funkmasten notwendig ist.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen online über das Kundenportal der Wirtschafts und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
- Der Antrag wird anschließend bei der Wirtschafts und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) geprüft.
- Nach erfolgreicher Prüfung, erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Förder- beziehungsweise Darlehenszusage.
Gebühren
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) fallen für Sie keine Kosten an.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
Fristen
Für dieses Förderprogramm gibt es keine Antragsfrist. Sind die Haushaltsmittel verbraucht, können keine weiteren Förderbescheide vergeben werden. Anträge können bis spätestens 31.12.2026 gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Für dieses Förderprogramm kann keine pauschale Bearbeitungsdauer genannt werden. Dies ist abhängig von mehreren Faktoren, auf die die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen keinen Einfluss hat. Dies betrifft unter anderem die Qualität der Einreichungen und die sich daraus ergebenden Nachfragen.
Voraussetzungen
- Gefördert werden vor allem hessische Landkreise, Städte und Gemeinden
- Aber auch privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden.
- Eine Förderung ist nur in Regionen möglich, in denen bislang keine Versorgung mit Sprachmobilfunk besteht und in denen in den nächsten drei Jahren nach Beginn des Markterkundungsverfahrens ein eigenwirtschaftlicher Ausbau von Mobilfunkunternehmen nicht geplant ist
erforderliche Unterlagen
Absichtserklärung zum Betrieb eines Mobilfunknetzes (Letter of Intent - LOI) inklusive des Entwurfs eines Kooperationsvertrags zwischen Gebietskörperschaft oder privatwirtschaftlichem Unternehmen (100 % öffentliche Eigentümerschaft) und Netzbetreiber.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides kann dieser, innerhalb einer Frist von vier Wochen, vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht angefochten werden.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Hinweise (Besonderheiten)
Kurzfassung
Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Land Hessen nach dem Mietmodell oder durch die Ertüchtigung von landeseigenen BOS-Digitalfunkstandorten für eine Mitnutzung durch Mobilfunkunternehmen (BOS = Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben)
- Anträge können von Städten, Gemeinden, Landkreisen, privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 %) befinden oder Mobilfunkunternehmen gestellt werden.
- Die Förderung umfasst nach dem Mietmodell alle Ausgaben für die erstmalige Errichtung von passiver Infrastruktur für Mobilfunkeinrichtung bis zu einer Förderhöchstsumme von 500.000 €. Zur passiven Infrastruktur gehören insbesondere Mast, Fundament, Stromanbindung, Leerrohre und Zuwegung. Gefördert werden auch externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
- Die Förderhöchstsumme zur Ertüchtigung von BOS-Standorten beträgt 250.000 €.
- Aktive Sendetechnik ist nicht förderfähig.
- Fördersatz beträgt grundsätzliche bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Es ist ein Eigenanteil von 10 Prozent vom Antragssteller zu erbringen.
- Einnahmeüberschüsse aus dem laufenden Betrieb der Vermietung des Masts reduzieren die zuwendungsfähigen Ausgaben (auf die Nutzungsdauer von 7 Jahren)
- Betriebskosten (Datenanbindung, Begleichung der Stromkosten, Ausstattung und Wartung der Sendetechnik) erfolgen eigenwirtschaftlich durch die mietenden Mobilfunkunternehmen.
- Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)