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Gasthörerschaft an einer Hochschulen beantragen

Wenn Sie an einzelnen Lehrveranstaltungen einer Hochschule teilnehmen möchten ohne sich einschreiben zu wollen, besteht die Möglichkeit einer Gasthörerschaft.

Eine Gasthörerschaft bietet die Möglichkeit, die Hochschule und das Studium kennenzulernen.

Verfahrensablauf

Jede Hochschule stellt einen Antrag auf Gasthörerschaft auf Ihrer Webseite zur Verfügung. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule einzureichen und der Gasthörerbeitrag zu zahlen.

Darüber, welche Lehrveranstaltungen an einer Hochschule angeboten werden, können Sie sich über das Vorlesungsverzeichnis Ihrer Wunschhochschule auf deren Webseite informieren. Manche Hochschulen bieten gesonderte Verzeichnisse für Gasthörerinnen und Gasthörer an.

Ob die Gasthörerschaft für eine bestimmte Lehrveranstaltung möglich ist und wie viele Semesterwochenstunden besucht werden dürfen, entscheidet entweder die Lehrveranstaltungsleitung oder der jeweilige Fachbereich. Eine vorherige Zustimmung oder Freigabe sind von ihnen einzuholen. Die Hochschule informiert Sie darüber, wie Sie diese Zustimmung einholen können und wann und auf welche Weise der Betrag für die Gasthörerschaft zu zahlen ist.

Nachdem der Antrag bei der zuständigen Hochschulstelle eingegangen und die Zahlung der fälligen Gebühren nachweislich erfolgt ist, wird der Antrag geprüft und es wird darüber entschieden, ob eine Gasthörerschaft gewährt werden kann.

Mit dem genehmigten Antrag auf Gasthörerschaft entsteht das Recht zur Teilnahme an den gewünschten Lehrveranstaltungen.

Gebühren

Die Hochschulen erheben je nach Umfang der gewünschten Lehrveranstaltungen Gasthörergebühren in Höhe von 50 bis 500 Euro für jedes Semester. Bitte erkundigen Sie sich über die Webseite Ihrer Wunschhochschule über die jeweiligen Beträge, die Anzahl der möglichen Semesterwochenstunden, die Zahlungsfristen und Zahlungsweise.

Fristen

Der Antrag auf Gasthörerschaft ist frühzeitig entsprechend den Fristen der jeweiligen Hochschule zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Bei Anträgen auf eine Gasthörerschaft gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist. Die Bearbeitung erfolgt nach Eingang des Gasthörerantrags. Einige Hochschulen setzen für die Bearbeitung auch voraus, dass die Gasthörergebühr auf dem Hochschulkonto eingegangen ist.

Voraussetzungen

ist entweder die Zustimmung der Lehrveranstaltungsleitung oder die vorherige Freigabe einer Lehrveranstaltung für Gasthörerinnen und Gasthörer durch den jeweiligen Fachbereich.

Der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur) ist nicht erforderlich.

Die Gasthörerschaft ist zeitlich begrenzt und gebührenpflichtig.

erforderliche Unterlagen

Antrag auf Gasthörerschaft der jeweiligen Hochschule:

  •  Im Antrag sind Angaben zur Person, das gewünschte Semester und die vorgesehene Lehrveranstaltung mit den entsprechenden Semesterwochenstunden anzugeben
  • An einigen Hochschulen ist es notwendig, sich die Gastteilnahme an einer gewünschten Lehrveranstaltung genehmigen zu lassen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule über die entsprechenden Anforderungen
  • Damit dem Antrag auf Gasthörerschaft stattgegeben wird, muss der Betrag für die Gasthörerschaft auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein. Die jeweilige Hochschule informiert Sie darüber, wann und auf welche Weise der Betrag zu zahlen ist

Rechtsbehelf

Da Gasthörerinnen und Gasthörer von der Hochschule nur im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden können, gibt es keinen Ablehnungsbescheid und daher auch keine Rechtsbehelfsbelehrung.

Ist die Kapazität einer gewünschten Lehrveranstaltung bereits aufgrund der Belegung mit regulären Studierenden ausgeschöpft, kann eine Teilnahme als Gasthörerin oder Gasthörer nicht garantiert werden.

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

  • Als Gasthörerin oder Gasthörer haben Sie keinen Status als Studentin beziehungsweise Student.
  • Sie haben auch keinen Anspruch auf ein studentisches Ticket zur Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs.
  • In der Regel haben Gasthörerinnen und Gasthörer keinen Anspruch darauf, Prüfungsleistungen zu erbringen. Prüfungsleistungen können nur in Ausnahmefällen von Gasthörerinnen und Gasthörern erbracht werden. Informationen hierzu gibt es bei den jeweiligen Hochschulen.
  • Als Gasthörerin oder Gasthörer haben Sie keinen Anspruch auf die Nutzung hochschulischer Angebote wie Bibliothek, Hochschulsport und so weiter.

Kurzfassung

  • Studium ohne Immatrikulation
  • Studium kennenlernen
  • Teilnahme an Lehrveranstaltungen ohne eingeschrieben zu sein
  • Schnupperstudium
  • Weiter-/Fortbildung
  • Seminare
  • Vorlesungen
  • Gast
  • Reinhören
  • Senioren
  • Seniorenstudium
  • Staatliche hessische Hochschulen
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Hochschule Darmstadt - Student Service Center (SSC)

Schöfferstraße 3
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Webseite: Webseite der Hochschule Darmstadt
E-Mail: info@h-da.de

Öffnungszeiten:

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Adresse:
Studienbüro der Frankfurt University of Applied Sciences

Nibelungenplatz 1
60318 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 1533-0
Telefon: +49 69 1533-3666 (Callcenter)
Telefax: +49 69 1533-2500

Webseite: Webseite der Frankfurt University of Applied Sciences
E-Mail: studienbuero@fra-uas.de

Öffnungszeiten:

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Adresse:
Studienbüro der Hochschule Fulda

Leipziger Straße 123
36037 Fulda Leipziger Straße 123
36037 Fulda

Telefon: +49 661 9640-0
Telefon: +49 661 9640-1420 (Callcenter)
Telefax: +49 661 9640-1229

Webseite: Webseite der Hochschule Fulda
E-Mail: infothek@hs-fulda.de

Öffnungszeiten:

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Adresse:
Studienbüro der Hochschule RheinMain

Kurt-Schumacher-Ring 18
65197 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon: +49 611 9495-1560
Telefon: +49 611 9495-01 (Telefonzentrale)
Telefon: +49 611 9495-1555 (I-Punkt)

Webseite: Webseite der Hochschule RheinMain
E-Mail: studieren@hs-rm.de

Öffnungszeiten:
  • Öffnungszeiten des i-Punkts:  Der i-Punkt - Hochschule RheinMain (hs-rm.de)
  • Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit

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Adresse:
Studiensekretariat der Technischen Hochschule Mittelhessen

Wiesenstraße 14
35390 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: +49 641 309-0
Telefon: +49 641 309-2901

Webseite: Webseite der Technischen Hochschule Mittelhessen
E-Mail: info@thm.de

Öffnungszeiten:
  • Allgemeine Öffnungszeiten:  Facility Management (thm.de)
  • Öffnungszeiten der Studiensekretariate:  Öffnungszeiten (thm.de)
  • Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit.  

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Adresse:
Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim University

Von-Lade-Straße 1
65366 Geisenheim

Telefon: +49 6722 502-305
Telefax: +49 6722 502-212

Webseite: Webseite der Hochschule Geisenheim
E-Mail: studierendenbuero@hs-gm.de

Öffnungszeiten:

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Adresse:
Studierendensekretariat der Hochschule für Bildende Künste - Städelschule Frankfurt am Main

Dürerstraße 10
60596 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 605008-0
Telefon: +49 69 605008-39
Telefax: +49 69 605008-66

Webseite: Webseite der Städelschule
E-Mail: studierendensekretariat@staedelschule.de

Öffnungszeiten:
  • Öffnungszeiten des Studierendensekretariats:  Studierendensekretariat - Städelschule (staedelschule.de)
  • Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit.  

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Adresse:
Studierendensekretariat der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main

Schlossstraße 31
63065 Offenbach am Main, St.

Telefon: +49 69 80059-201

Webseite: www.hfg-offenbach.de
E-Mail: studieninfo@hfg-offenbach.de

Öffnungszeiten:
  • HfG Offenbach - Verwaltung (hfg-offenbach.de)
  • Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit.  

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Adresse:
Studierendensekretariat der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main

Eschersheimer Landstr. 29-39
60322 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 154007-0

Webseite: Webseite der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
E-Mail: studierendensekretariat@orga.hfmdk-frankfurt.de

Öffnungszeiten:
  • Studienservice (hfmdk-frankfurt.de)
  • Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit.  

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Adresse:
Studierendensekretariat der Justus-Liebig-Universität Gießen

Goethestraße 58
35390 Gießen, Universitätsstadt
35390 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: +49 641 99-16400 (Studierenden-Hotline Call Justus)
Telefax: +49 641 99-12159

Webseite: Webseite der Justus-Liebig-Universität Gießen
E-Mail: bewerbung@uni-giessen.de

Öffnungszeiten:

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Adresse:
Studierendensekretariat der Philipps-Universität Marburg

Biegenstraße 10
35032 Marburg, Universitätsstadt Biegenstraße 10
35032 Marburg, Universitätsstadt

Telefon: +49 6421 28-22222 (Studifon)
Telefon: +49 6421 28-20
Telefax: +49 6421 28-22020

Webseite: Webseite der Philipps-Universität Marburg
E-Mail: studierendensekretariat@uni-marburg.de
E-Mail: info@uni-marburg.de

Öffnungszeiten:

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Adresse:
Studierendensekretariat der Universität Kassel

Mönchebergstraße 19
34125 Kassel, documenta-Stadt Moritzstraße 18
34125 Kassel, documenta-Stadt

Telefon: +49 561 804-2205

Webseite: Webseite der Universität Kassel
E-Mail: studieren@uni-kassel.de

Öffnungszeiten:

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Adresse:
Studierendenservice der Technischen Universität Darmstadt

Karolinenplatz 5
64289 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 6151 16-26999
Telefax: +49 6151 16-25082

Webseite: Webseite der Technischen Universität Darmstadt
E-Mail: studierendenservice@tu-darmstadt.de

Öffnungszeiten: