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Geräte- und Produktsicherheit, Verbraucherschutz im Non Food Bereich (Spielzeug; Elektrogeräte, Maschinen usw.)

Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz verpflichtet die zuständigen Behörden, eine wirksame Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten sowie der in den Verkehr gebrachten Produkte zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang beraten und kontrollieren die Marktüberwachungsbehörden Hersteller, Händler und Importeure. Sie gehen Verbraucherbeschwerden nach, führen stichprobenartige Sicherheitsüberprüfungen von Produkten durch und nehmen gefährliche Produkte vom Markt. In Zusammenarbeit mit dem Zoll unterbinden sie die Einfuhr gefährlicher Produkte.
 

Gebühren

Für den Verbraucher fallen keine Gebühren an

Ansprechpunkt

Organisatorisch sind in die Marktüberwachungsbehörden die 3 Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel eingebunden.

erforderliche Unterlagen

Eine Verbraucherbeschwerde ist an keine Form gebunden.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Geräte- und Produktsicherheit erhalten Sie im Sozialnetz Hessen.

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