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Geräte- und Produktsicherheit, Verbraucherschutz im Non Food Bereich (Spielzeug; Elektrogeräte, Maschinen usw.)

Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz verpflichtet die zuständigen Behörden, eine wirksame Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten sowie der in den Verkehr gebrachten Produkte zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang beraten und kontrollieren die Marktüberwachungsbehörden Hersteller, Händler und Importeure. Sie gehen Verbraucherbeschwerden nach, führen stichprobenartige Sicherheitsüberprüfungen von Produkten durch und nehmen gefährliche Produkte vom Markt. In Zusammenarbeit mit dem Zoll unterbinden sie die Einfuhr gefährlicher Produkte.
 

Gebühren

Für den Verbraucher fallen keine Gebühren an

Ansprechpunkt

Organisatorisch sind in die Marktüberwachungsbehörden die 3 Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel eingebunden.

erforderliche Unterlagen

Eine Verbraucherbeschwerde ist an keine Form gebunden.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Geräte- und Produktsicherheit erhalten Sie im Sozialnetz Hessen.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I

Liebigstraße 14-16
35390 Gießen, Universitätsstadt
35338 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: 0641 303-0
Telefax: 0641 303-3203

Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
E-Mail: arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Formulare: