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Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlern nach BVFG anerkennen lassen

Als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin haben Sie einen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren für Ihre Bildungsabschlüsse. Dabei wird geprüft, ob Ihr Abschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist. 
Sie können sowohl Schul- als auch Hochschul- und Berufsabschlüsse anerkennen lassen.
Ihren Berufsabschluss können Sie mit jedem in Deutschland existierenden oder nicht mehr existierenden Beruf vergleichen lassen.
Ihre Berufserfahrung wird in der Regel nicht berücksichtigt.

Verfahrensablauf

Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an die dafür zuständige Stelle. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Ihrem ausländischen Abschluss, 
  • Ihrem Wohn- oder Arbeitsort. 

Die zuständige Stelle vergleicht Ihren im Ausland erworbenen Abschluss mit dem deutschen Referenzabschluss. Werden bei diesem Vergleich keine wesentlichen Unterschiede festgestellt, wird Ihnen die vollständige Gleichwertigkeit bescheinigt.

Besteht teilweise eine Gleichwertigkeit, nennt Ihnen die zuständige Stelle in den reglementierten Berufen konkrete Maßnahmen, mit denen Sie die Unterschiede ausgleichen können. 

„Reglementiert“ bedeutet, dass Sie eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen benötigen, um den Beruf auszuüben oder die Berufsbezeichnung führen zu dürfen.

In den Berufen, für die Sie nicht zwingend eine Anerkennung benötigen (nicht-reglementiert), erhalten Sie einen Bescheid, in dem die festgestellten Unterschiede genau beschrieben werden. Damit können Sie sich direkt bei Arbeitgebern bewerben oder sich eine individuell passende Weiterbildung aussuchen.

Das Anerkennungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.

Eine Teilanerkennung ist nicht vorgesehen.

Gebühren

Es fallen Gebühren an. Diese sind aber abhängig von dem Umfang Ihres Anerkennungsverfahrens.

Fristen

Keine.

Voraussetzungen

  • Sie sind Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin
  • Sie haben Ihren Abschluss in einem Aussiedlungsgebiet erworben

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Anerkennung als Spätaussiedler/Spätaussiedlerin
  • Nachweis über Ihren Abschluss (Schul-, Hochschul- oder Berufsabschluss)

Formulare

Es genügt ein formloser Antrag.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie Befähigungsnachweise für Ihren Beruf verloren haben, können diese neu ausgestellt werden.

Sie können auch das Gleichwertigkeitsverfahren nach dem Bundesqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) durchlaufen. Das ist bei 600 Berufen möglich, die durch ein Bundesgesetz geregelt werden. Welche Berufe dies genau betrifft, erfahren Sie auf der Internetseite des Bundes (BQ-Portal).

Kurzfassung

  • Erleichterte Anerkennung für Spätaussiedler
  • Für alle Zeugnisse und Abschlüsse möglich (Schul-, Hochschul- oder Berufsabschluss)
  • Alternativ ist Anerkennung nach Bundesqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) möglich (auch nach negativer Anerkennung nach dem BVFG)
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Industrie- und Handelskammer Limburg

Walderdorffstraße 7
65549 Limburg a. d. Lahn, Kreisstadt

Telefon: 06431 210-0
Telefax: 06431 210-205

Webseite: https://www.ihk-limburg.de
E-Mail: info@limburg.ihk.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 16:45 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr

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Adresse:
Industrie- und Handelskammer Limburg

Walderdorffstraße 7
65549 Limburg a. d. Lahn, Kreisstadt

Telefon: 06431 210-0
Telefax: 06431 210-205

Webseite: https://www.ihk-limburg.de
E-Mail: info@limburg.ihk.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 16:45 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr