Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht bei Veränderungen, die unter anderem folgende Fälle erfasst:
- Anschriftenänderungen des / der Betriebsinhaber(s) oder der Betriebsinhaberin(nen) oder der Betriebsstätte,
- Änderungen im Bestand der Betriebsstätten,
- geänderte elektronische Kontaktdaten wie (Mobil-)Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse,
- Änderungen bei personenbezogenen Angaben zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen,
-
Änderungen bei vertretungsberechtigten Personen von Gesellschaften.
Verfahrensablauf
Informieren Sie Ihre Handwerkskammer über eine Änderung eintragungsrelevanter persönlicher oder betriebsbezogener Daten. Änderungsmitteilungen können schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Gebühren
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Fristen
keine
zuständige Stelle
Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Bearbeitungsdauer
keine
Voraussetzungen
Bei der Handwerkskammer gespeicherte betriebsbezogene Daten haben sich geändert, so insbesondere:
- Adress- und Kontaktdaten des Betriebs oder einer Betriebsstätte
- Eintragung oder Löschung einer Betriebsstätte
- persönliche Daten des Inhabers oder der Inhaberin
-
Daten der Geschäftsführung oder der Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen
erforderliche Unterlagen
-
Angaben zum Betrieb:
- Betriebsnummer
- Betriebsname
- Gegebenenfalls Datum des Inkrafttretens der Datenänderung
-
Angabe zur Art der Datenänderung (z.B. Kontaktdaten und Adressen sowie weitere Daten zu Personen und Betriebsstätten)
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Kurzfassung
- Daten der Handwerksregister Änderung
- Betriebe des zulassungspflichtigen Handwerks werden in der Handwerksrolle erfasst, solche des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.
- Die Handwerksrolle und das Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes werden von den regional zuständigen Handwerkskammern geführt.
- In den von den Handwerkskammern geführten Registern werden unter anderem personenbezogene Daten des oder der Unternehmer sowie Daten zum Betrieb gespeichert, wobei danach differenziert wird, ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft handelt.
- Ändern sich eintragungspflichtige Daten wie Anschriften oder elektronische Kontaktdaten, ist dies der jeweils zuständigen Handwerkskammer mitzuteilen.
-
Meldung zu Änderung der Daten muss unter anderem dann erfolgen, wenn
- sich Adressdaten von Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie eingetragener Betriebsstätten ändern,
- sich elektronische Kontaktdaten (z.B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse) ändern,
- sich Angaben zu Vertretungsberechtigten sowie Gesellschafterinnen und Gesellschaftern ändern,
- eine Betriebsstätte gelöscht oder eine weitere Betriebsstätte eingetragen werden soll
- zuständig: Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.