Hessenkollegs bieten - wie Abendgymnasien - aufbauend auf unterschiedlichen Bildungsbiografien eigenständige Wege, die Allgemeine Hochschulreife (das Abitur) nachträglich zu erwerben und sich damit für ein Studium oder für berufliche Anforderungen zu qualifizieren. Der Unterricht wird ab der Einführungsphase auf der Grundlage der Kerncurricula für die gymnasiale Oberstufe erteilt, berücksichtigt aber die Berufserfahrungen der Studierenden und ihr Alter.
Verfahrensablauf
Sie bewerben sich direkt bei dem Kolleg, das Sie besuchen möchten und reichen alle Unterlagen ein, mit denen Sie nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen Sie benötigen, können Sie sich beraten lassen.
Die Schulleitung prüft Ihre Vorkenntnisse und führt mit Ihnen ein Beratungsgespräch. Auf dieser Grundlage entscheidet die Schule, ob Sie in den Vorkurs oder in die Einführungsphase aufgenommen werden. Wenn Sie einen Hauptschulabschluss haben, besuchen Sie den Vorkurs verpflichtend. In die Einführungsphase können Sie direkt einsteigen, wenn Sie einen mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) oder einen gleichwertigen Abschluss besitzen.
Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren erhalten Sie direkt bei der jeweiligen Schule.
Ansprechpunkt
In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.
Voraussetzungen
Sie können in ein Abendgymnasium oder Hessenkolleg aufgenommen werden, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben einen Schulabschluss, der mindestens dem Hauptschulabschluss entspricht.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 2 Jahre beruflich gearbeitet.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse, um dem Unterricht folgen zu können.
- Sie bestehen eine Eignungsprüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik.
- Sie zeigen in einem Beratungsgespräch, dass Ihre Motivation und Lernhaltung ein erfolgreiches Arbeiten erwarten lassen.
Eine nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann bis zu einem Jahr auf die erforderliche Berufstätigkeit angerechnet werden. Wehrdienst, Zivil- oder Entwicklungsdienst sowie ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr werden ebenfalls berücksichtigt. In besonderen Lebenssituationen kann die Schule im Einzelfall auf den Nachweis der Berufstätigkeit verzichten.
Sie können nur aufgenommen werden, wenn Sie die allgemeine Hochschulreife noch nicht erworben haben und die Abiturprüfung nicht mehr als einmal nicht bestanden haben.
erforderliche Unterlagen
- einen Lebenslauf mit Foto
- eine beglaubigte Kopie des Abschluss- oder Abgangszeugnisses Ihrer letzten allgemeinbildenden Schule und – falls vorhanden – der berufsbildenden Schule
- beglaubigte Kopien Ihres Berufsabschlusszeugnisses (zum Beispiel Gesellen‑, Facharbeiter‑ oder Gehilfenbrief) oder anderer Nachweise über Ihre berufliche Tätigkeit
- eine kurze schriftliche Erklärung, ob Sie bereits versucht haben, in ein Kolleg oder Abendgymnasium aufgenommen zu werden
- gegebenenfalls weitere Unterlagen, die die jeweilige Schule verlangt
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
entfällt