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Humanarzneimittel, Herstellung

Die Herstellung von Humanarzneimitteln wird in Hessen zentral vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) überwacht. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Arzneimittelgesetz (AMG). Das Regierungspräsidium erteilt ferner Erlaubnisse für Herstellung sowie Zertifikate für Import und Export von Arzneimitteln.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

zuständige Stelle

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

erforderliche Unterlagen

Abhängig von der Art des Antrags (Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege).

Hinweise (Besonderheiten)

Für Fragen zur Zulassung von Arzneimitteln sind die Bundesoberbehörden zuständig, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ( BfArM ), Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie


64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 611 3259-1000
Telefax: +49 611 3279-1028

Webseite: Webseite HLfGP
E-Mail: pharmazie@hlfgp.hessen.de

Formulare: