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Informationen zum Semesterbeitrag beantragen

Der Semesterbeitrag ist eine Pflichtabgabe, die jede Studentin und jeder Student vor jedem Semester zu entrichten hat, um sich für das anstehende Semester rückzumelden. Der Beitrag setzt sich zusammen aus:

  • Verwaltungskostenbeitrag
  • Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr
  • Beitrag für die Studierendenvertretung
  • Beitrag zum Studierendenwerk (Mensa)
  • Pauschalen zu vergünstigten Leistungen wie Kino, Theater, FahrradVerleih und so weiter (dies verhandelt der Allgemeine Studierendenausschuss mit den jeweiligen Anbietern)

Die Zusammensetzung des Semesterbeitrags wird von den Präsidien verabschiedet und auf den Websites der Hochschulen bekannt gemacht.

Die Hochschulverwaltung übernimmt die treuhänderische Einnahme der Semesterbeiträge und verteilt diese anschließend an die jeweiligen Empfänger, zum Beispiel die Hochschule, den Allgemeinen Studierendenausschuss und das Studierendenwerk.

Der Semesterbeitrag dient dazu, die Verwaltungsaufwendungen zu einem gewissen Anteil mit zu finanzieren. Der Zuschuss zu den Studierendenwerken ist dazu bestimmt, die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Studierenden zu fördern, zum Beispiel Studentenwohnheime, Kitas und Mensen. Der Anteil für die Studierendenvertretung zielt darauf ab, die Kosten für die Vertretung der Interessen der Studierenden nach innen und nach außen zu bezuschussen. Meist werden die Beiträge zu vergünstigten Leistungen wie öffentlicher Nahverkehr, Kino, Theater, Fahrrad-Verleih und so weiter über die Studierendenvertretung mit den jeweiligen Kooperationspartnern ausgehandelt. Die Verteilung der Gelder an die Kooperationspartner erfolgt über die Studierendenvertretung.

Die Fristen für die Überweisung des Semesterbeitrags sind an den Hochschulen unterschiedlich geregelt. Wird die Frist zum Zahlungseingang überschritten, drohen Mahnverfahren und

gegebenenfalls die Exmatrikulation wegen fehlender Semesterbeiträge. Die Fristen und Beitragssätze sind auf den jeweiligen Websites der Hochschulen veröffentlicht. Die Studierenden werden darüber hinaus in der Regel per E-Mail oder über andere Kommunikationskanäle über den Semesterbeitrag und die Zahlungsfrist informiert.

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, Teile des Semesterbeitrags zurückzufordern, zum Beispiel das Semesterticket im Falle einer Beurlaubung. Diese Teilbefreiung ist an jeder Hochschule unterschiedlich geregelt und die Informationen dazu üblicherweise auf den entsprechenden Websites zu finden.

Verfahrensablauf

  • Der Semesterbeitrag ist fristgerecht und in der korrekten Höhe auf das angegebene Konto der jeweiligen Hochschule zu überweisen.

  • Bei einer Überweisung müssen im Betreff die erforderlichen Angaben gemacht werden, zum Beispiel die Matrikel-, Bewerbungs- oder Rechnungsnummer, der Namen und gegebenenfalls das aktuelle Semester.

Gebühren

  • Keine Unterlagen erforderlich
  • Je nach Zahlungsart und Geldinstitut können Überweisungs- oder andere Transferkosten anfallen.

Fristen

Die Hochschulen haben unterschiedliche Fristen. Diese werden auf den Websites der Hochschulen, per E-Mail und über sonstige Kommunikationswege der Hochschulen veröffentlicht.

Üblicherweise liegt die letzte Frist zum Zahlungseingang rund 14 Tage vor Beginn des jeweiligen Semesters innerhalb des Rückmeldezeitraums.

Für verspätete Rückmeldungen ist eine Säumnisgebühr innerhalb einer vorgegebenen zweiten Frist zu entrichten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann in der Regel bis zu einer Woche dauern, abhängig von der Banklaufzeit.

Voraussetzungen

Vor Beginn eines Studiums an einer Hochschule ist bei der Einschreibung die Zahlung des jeweils aktuellen Semesterbeitrags notwendig.

Sind Sie bereits eingeschriebene Studentin oder eingeschriebener Student, müssen Sie Ihre Einschreibung in jedem Semester bestätigen, indem Sie den jeweils aktuellen Semesterbeitrag zahlen. Das Zahlen des Semesterbeitrags muss so erfolgen, dass der Betrag bis zu einer festgelegten Frist erfolgreich auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist.

Haben Sie die Überweisungsfrist versäumt, können Sie innerhalb einer Nachfrist den Semesterbeitrag zuzüglich einer rechtlich vorgegebenen Säumnisgebühr nachzahlen.

Wenn Sie zu wenig gezahlt haben und es anschließend versäumen, die Nachzahlung inklusive Säumnisgebühr zu zahlen, gilt die Bezahlung als nicht durchgeführt. Sie können dann nicht eingeschrieben beziehungsweise rückgemeldet werden. Möglicherweise droht Ihnen dann die Exmatrikulation.

erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen erforderlich
  • Zahlung des Semesterbeitrags unter Angabe der erforderlichen Daten, zum Beispiel Bewerbungs-, Matrikel- oder Rechnungsnummer

Rechtsbehelf

Gegen die Zahlung eines Semesterbeitrags ist kein Widerspruch möglich.

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Die Semesterbeiträge sind von den Bewerbenden und Studierenden zu zahlen.

Je nach Zahlungsart und Geldinstitut können für die Zahlung Kosten entstehen.

Bei Auslandsüberweisungen ist es aufgrund der Wechselkurse für Bewerbende oder Studierende zum Teil schwierig, genaue Informationen über die Gebühren für eine Zahlung aus dem Ausland zu erhalten und den exakten Semesterbeitrag zu zahlen.

Überschüssige Beträge werden ab einer bestimmten Höhe zurückgezahlt. Die Details legen die jeweiligen Hochschulen fest.

Kurzfassung

  • Bezahlen des Semesterbeitrags für Bewerberinnen und Bewerber bei ihrer Einschreibung
  • Bezahlen des Semesterbeitrags für Studierende einmal pro Semester zur Bestätigung ihrer Einschreibung beziehungsweise zur Rückmeldung
  • Der Semesterbeitrag muss fristgerecht und in der korrekten Höhe auf dem Konto der jeweiligen Hochschule eingegangen sein.
  • Erst nach Eingang des Semesterbeitrags kann die Einschreibung oder Rückmeldung erfolgen.
  • Bei nicht fristgerechtem Geldeingang oder Zahlung eines zu geringen Betrags erfolgt eine Mahnung. Die festgesetzte Mahngebühr muss ebenfalls fristgerecht bezahlt werden.
  • Erfolgt kein Zahlungseingang oder kein Zahlungseingang in der korrekten Höhe, kann die Einschreibung oder Rückmeldung zum Studium nicht erfolgen. Studierenden droht eine Exmatrikulation.
  • Der jeweils aktuelle Semesterbeitrag ist auf der Website der Hochschule öffentlich einsehbar und wird zur Einschreibung auf dem Zulassungsbescheid und für die Rückmeldung über unterschiedliche Kanäle kommuniziert.
  • Die Laufzeiten der Geldinstitute sind in den Fristen nicht mit berechnet. Die Frist für die Zahlung des Semesterbeitrags ist eine Ausschlussfrist.
  • Bei Auslandsüberweisungen müssen Zahlende in der Regel mit zusätzliche Gebühren der Geldinstitute rechnen.
  • Zuständig sind die staatlichen hessischen Hochschulen.
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Studienbüro der Frankfurt University of Applied Sciences

Nibelungenplatz 1
60318 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 1533-0
Telefon: +49 69 1533-3666 (Callcenter)
Telefax: +49 69 1533-2500

Webseite: Webseite der Frankfurt University of Applied Sciences
E-Mail: studienbuero@fra-uas.de

Öffnungszeiten:

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Adresse:
Studienbüro der Hochschule Fulda

Leipziger Straße 123
36037 Fulda Leipziger Straße 123
36037 Fulda

Telefon: +49 661 9640-0
Telefon: +49 661 9640-1420 (Callcenter)
Telefax: +49 661 9640-1229

Webseite: Webseite der Hochschule Fulda
E-Mail: infothek@hs-fulda.de

Öffnungszeiten:

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Adresse:
Studienbüro der Hochschule RheinMain

Kurt-Schumacher-Ring 18
65197 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon: +49 611 9495-1560
Telefon: +49 611 9495-01 (Telefonzentrale)
Telefon: +49 611 9495-1555 (I-Punkt)

Webseite: Webseite der Hochschule RheinMain
E-Mail: studieren@hs-rm.de

Öffnungszeiten:
  • Öffnungszeiten des i-Punkts:  Der i-Punkt - Hochschule RheinMain (hs-rm.de)
  • Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit

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Adresse:
Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim University

Von-Lade-Straße 1
65366 Geisenheim

Telefon: +49 6722 502-305
Telefax: +49 6722 502-212

Webseite: Webseite der Hochschule Geisenheim
E-Mail: studierendenbuero@hs-gm.de

Öffnungszeiten:

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Adresse:
Studierendensekretariat der Goethe-Universität Frankfurt am Main

Theodor-W.-Adorno-Platz 6
60001 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 798-3838
Telefax: +49 69 7982-8383

Webseite: Webseite der Goethe-Universität Frankfurt am Main
E-Mail: sli-web@uni-frankfurt.de

Öffnungszeiten:

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Adresse:
Studierendensekretariat der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main

Eschersheimer Landstr. 29-39
60322 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 154007-0

Webseite: Webseite der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
E-Mail: studierendensekretariat@orga.hfmdk-frankfurt.de

Öffnungszeiten:
  • Studienservice (hfmdk-frankfurt.de)
  • Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit.  

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Adresse:
Studierendensekretariat der Justus-Liebig-Universität Gießen

Goethestraße 58
35390 Gießen, Universitätsstadt
35390 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: +49 641 99-16400 (Studierenden-Hotline Call Justus)
Telefax: +49 641 99-12159

Webseite: Webseite der Justus-Liebig-Universität Gießen
E-Mail: bewerbung@uni-giessen.de

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Studierendensekretariat der Universität Kassel

Mönchebergstraße 19
34125 Kassel, documenta-Stadt Moritzstraße 18
34125 Kassel, documenta-Stadt

Telefon: +49 561 804-2205

Webseite: Webseite der Universität Kassel
E-Mail: studieren@uni-kassel.de

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Adresse:
Studierendenservice der Technischen Universität Darmstadt

Karolinenplatz 5
64289 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 6151 16-26999
Telefax: +49 6151 16-25082

Webseite: Webseite der Technischen Universität Darmstadt
E-Mail: studierendenservice@tu-darmstadt.de

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