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Jugendfalknerjagdschein Ersatz

Sollten Sie Ihren Jugendfalknerjagdschein verloren haben, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendfalknerjagdschein.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
  • Verlust des Jugendfalknerjagdschein

erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Handlungsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Kurzfassung

  • Jugendfalknerjagdschein Ersatz 
  • für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
  • bei Verlust muss Ersatz beantragt werden
  • zuständig: untere Jagdbehörde
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