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Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)

Seit dem 01.01.2007 haben Sie als letzter Halter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (d. h. Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, ihre Altautos, die Sie entsorgen wollen, kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben.
Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. 

Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat ein zertifizierter Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis für die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde auszustellen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug entsorgen lassen wollen, müssen Sie es einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen. 

  • Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorzulegen haben.
  • Zugelassene Betriebe in Ihrer Nähe können beim Regierungspräsidium als Abfallbehörde, bei den Kfz-Innungen sowie im Internet auf den Seiten bei der Gemeinsamen Stelle für Altfahrzeuge (GESA) und den Fahrzeugherstellern erfragt werden.
     

Gebühren

Ansprechpunkt

Für die Abmeldung und  die Erbringung der Verwertungsnachweise wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche KfZ-Zulassungstelle.

Informationen zu Rücknahmestellen und anerkannten Demontagebetrieben erhalten Sie bei den Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel sowie bei der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer (GESA).

zuständige Stelle

Zuständig:

  • Information zu Rücknahmestellen und anerkannten Demontagebetrieben:
    • Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer (GESA)
    • Regierungspräsidien
  • Abmeldung und Entgegennahme des Verwertungsnachweisen:
    • Kfz-Zulassungsstelle

Voraussetzungen

  • Das Altfahrzeug muss vor der Verwertung alle wesentlichen Bauteile, Komponenten und elektronische Steuergeräte enthalten
  • Das Fahrzeug muss mindestens 1 Monat vor der endgültigen Stilllegung in der Europäischen Union zugelassen sein.
     

erforderliche Unterlagen

Verwertungsnachweis des zertifizierten Altautoverwertungsbetriebs

Kurzfassung

  • Überlassung eines Fahrzeuges Bescheinigung
  • Gilt für Letzthalter von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen
  • Möglichkeit kostenloser Rückgabe an Hersteller oder Importeur
  • Bedingung: Kein Fehlen wesentlicher Bauteile, Mindestdauer der Zulassung in der EU vor der endgültigen Stilllegung: 1 Monat
  • Altautoverwertungsbetrieb ist verpflichtet einen Verwerttungsausweis auszustellen
  • Zuständig:
    • Information zu Rücknahmestellen und anerkannten Demontagebetrieben:
      • Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer (GESA)
      • Regierungspräsidien
    • Abmeldung und Entgegennahme des Verwertungsnachweisen:
      • Kfz-Zulassungsstelle
         
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 15.5 Kfz-Zulassungsstelle

Baumeisterweg 3
35576 Wetzlar
35529 Wetzlar Junostraße 1F
35745 Burg

Telefon: 06441 4072547

Webseite: www.lahn-dill-kreis.de
E-Mail: kfz-zulassung@lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Kfz-Zulassung Wetzlar:
Montag - Freitag
07:30 - 12:00 Uhr
Montag
13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 17:00 Uhr

Kfz-Zulassung Herborn-Burg:
Montag - Freitag
07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag
13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 17:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.