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Kircheneintritt/Kirchenaustritt

Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

Gebühren

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

Ansprechpunkt

Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Fristen

erforderliche Unterlagen

Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, mit.

Hinweise (Besonderheiten)

Die für die Berechnung der Steuerabzugsbeträge erforderlichen Merkmale, auch zur Kirchensteuerpflicht, werden ausschließlich elektronisch übermittelt. Von der Beendigung Ihrer Kirchensteuerpflicht erfährt Ihr Arbeitgeber durch Abruf der von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) gespeichert sind. Hat das Finanzamt für Sie Vorauszahlungen zur Kirchensteuer festgesetzt oder erzielen Sie keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit, sondern andere Einkünfte, legen Sie bitte den Nachweis über Ihren Kirchenaustritt bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt vor, damit die Kirchensteuererhebung zukünftig unterbleibt.

Bitte beachten Sie auch das unten verlinkte Informationsblatt bei Kirchenaustritt-Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
 

Zu dieser Dienstleistung besteht HIER die Möglichkeit Online einen Termin im Rathaus zu vereinbaren. 

Für den Kirchenaustritt in Herborn müssen Sie hier gemeldet sein, mitzubringen sind gültige Ausweispapiere.

Die Kosten betragen 30,-- €.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an

Frau Krimmel 02772/708272

Frau Thielmann 02772/708241

oder an die Fachdienstleitung Frau Nill-Schütz 02772/708240

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Telefon: 02772 708-0
Telefax: 02772 708-9400

Webseite: https://www.herborn.de
E-Mail: info@herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner: