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Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Erholungshilfe

Erholungsmaßnahmen können in der Regel als 3 wöchiger Aufenthalt in entsprechenden Vertragshäusern der Hauptfürsorgestelle oder an Erholungsorten nach freier Wahl bezuschusst werden.

Gebühren

Keine

Ansprechpunkt

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)

 

Fristen

Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich

erforderliche Unterlagen

Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.

Hinweise (Besonderheiten)

Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.

Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt

Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.
 

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