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Landschaftsschutzgebiet - Befahrerlaubnis

Wenn eine Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Dabei dürfte es sich in der Regel um die untere Naturschutzbehörde handeln.

Ansprechpunkt

An die untere Naturschutzbehörde in der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 26.1 Natur und Umwelt

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
35529 Wetzlar

Telefon: 06441 407-1731

Webseite: Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
Webseite: Digitaler Briefkasten
Webseite: Online-Angebote
E-Mail: umwelt@lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung