Abwicklung projektbezogener Einzelmaßnahmen im investiven und nichtinvestiven Bereich der Suchthilfe und Gesundheitsfürsorge im Land Hessen.
Gefördert werden im Einzelnen:
• investive Maßnahmen wie Bau, Sanierung und Ausstattung von Suchthilfeeinrichtungen
• überregionale Einrichtungen für Suchtfragen
• Einrichtungen für Menschen mit Essstörungen
• besondere Arbeits- und Einzelprojekte im Sucht- und Drogenbereich
• Modellprojekt „Heroingestützte Behandlung“
• bundes- und europaweite Projekte im Sucht- und Drogenbereich
• überregionale Einrichtungen für AIDS-Hilfe und -Aufklärung
• überregionale Einrichtungen für Gesundheitsförderung und -prävention
Grundlage für die Förderung dieses investiven sowie nichtinvestiven Bereiches sind die Investitions- und Maßnahmeförderungsrichtlinien des Landes Hessen (IMFR).
Verfahrensablauf
(formloser) Antrag mit Finanzierungsplan und Projektbeschreibung
Grundsätzlich steht ein Online-Antragsformular zur Verfügung.
Hinweis: Erforderlichenfalls werden weitere Unterlagen und Nach-weise zur Vervollständigung des Antrags angefordert.
Insbesondere nach Abschluss des Projekts ist ein ausführlicher, formloser Sachbericht vorzulegen. Daneben sind sämtliche Kosten nachzuweisen und zu belegen. Hierzu wird ein entsprechendes sog. Verwendungsnachweis-Formular zur Verfügung gestellt. Evtl. zu viel gezahlte Fördergelder werden zurückgefordert und ggf. verzinst.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Fristen
Im Förderbescheid wird insbesondere festgelegt, bis wann der Sachbericht und der Kostennachweis (Verwendungsnachweis) vor-zulegen sind.
Bearbeitungsdauer
Voraussetzungen
Es müssen Fördermittel zur Verfügung stehen. Das Projekt oder die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein. Insbesondere muss auch die Finanzierung gesichert sein. Dabei kann die Förderung i.d.R. max. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Die Förderfähigkeit der Kosten wird geprüft, um die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten festzulegen. Auch fachlich wird der jeweilige Einzelfall geprüft.
erforderliche Unterlagen
(formloser) Antrag mit Finanzierungsplan und Projektbeschreibung
Hinweis: Erforderlichenfalls werden weitere Unterlagen und Nachweise zur Vervollständigung des Antrags angefordert.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Kurzfassung
- Abwicklung projektbezogener Einzelmaßnahmen im investiven und nichtinvestiven Bereich der Suchthilfe und Gesundheits-fürsorge im Land Hessen.
- Die Abwicklung der jeweiligen Fördermaßnahme im Antrags-verfahren erfolgt über das Regierungspräsidium Darmstadt in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration. Für die Bewilligung eines Projektes bis zum Abschluss dieser Maßnahme obliegt die Bearbeitung dem De-zernat Öffentliche Gesundheit, Gesundheitsfachberufe des Regierungspräsidiums Darmstadt.
- Grundlage für die Förderung dieses investiven sowie nichtin-vestiven Bereiches sind die Investitions- und Maßnahmeförde-rungsrichtlinien des Landes Hessen (IMFR).
- Zuständigkeit: Servicestelle Suchthilfe und Gesundheitsvorsorge