Nach einem Umzug, einer Änderung der Staatsbürgerschaft, einer Namensänderung oder einer Geschlechtsangleichung müssen diese personenbezogenen Daten im Hochschulverwaltungssystem abgeändert werden. Dazu stellen Sie einen entsprechenden Antrag an Ihrer Hochschule.
Eine Änderung Ihrer Anschrift können Studierende im Selbstbedienungsportal der Hochschule vornehmen.
Eine Namensänderung muss der Hochschule rechtzeitig vor Abschluss der Studienzeit mitgeteilt werden.
Bei Geschlechtsangleichung kann die Mitteilung zur Ausstellung neuer Dokumente auch nach Beendigung des Studiums erfolgen. Neuausstellungen von Dokumenten in diesem Rahmen müssen gegebenenfalls gesondert angefordert werden.
Verfahrensablauf
Gemäß den Vorgaben Ihrer Hochschule stellen Sie den Antrag auf Änderung Ihrer Adresse, Staatsbürgerschaft, Ihres Namens oder des Geschlechts.
Die Daten werden in den Hochschulverwaltungssystemen nach Prüfung der notwendigen Unterlagen geändert.
Zukünftige Unterlagen werden anhand der neuen personenbezogenen Daten aus- beziehungsweise bereitgestellt.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Die Namensänderung muss rechtzeitig noch vor Abschluss der Studienzeit und vor dem Ausstellen von Abschlussdokumenten der Hochschule mitgeteilt werden.
Bei Geschlechtsangleichung kann die Mitteilung auch nach Beendigung des Studiums erfolgen. Neue Dokumente können dann rückwirkend erstellt werden.
Die Mitteilung über die Änderung der Anschrift sollte zeitnah erfolgen, damit Postsendungen weiterhin zugestellt werden können.
Die Mitteilung über die Änderung der Staatsbürgerschaft während des Studiums sollte zeitnah erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Änderungen können bis zu einer Woche dauern.
Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht.
Voraussetzungen
- Änderung der Adresse
- Änderung der Staatsbürgerschaft
- Namensänderung
- Geschlechtsangleichung
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Nachweis der Namensänderung oder Geschlechtsangleichung durch das entsprechende amtliche Dokument, zum Beispiel Kopie der Heiratsurkunde, Erklärung über die Namensänderung
- Kopie des Passes oder der Einbürgerungsdokumente
- Angabe der neuen Anschrift
- Gegebenenfalls Übersetzung des amtlichen Nachweises
Handlungsgrundlage(n)
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Kurzfassung
- Änderung der Adresse
- Änderung der Staatsangehörigkeit
- Änderung des Namens
- Änderung des Geschlechts
- Staatliche hessische Hochschulen