Es kann verschiedene Gründe dafür geben, weshalb Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben. Die Beendigung des Betriebs kann beispielsweise der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein. In jedem Fall müssen Sie die zuständige Behörde für Strahlenschutz unverzüglich darüber informieren.
Wenn Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz mitteilen.
Es gibt keine Frist.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 44.2 - Gentechnik und Strahlenschutz
			
			
				Marburger Straße 91        
				
			
			
					
							35396 Gießen, Universitätsstadt
						
				
		
			Postfach 10 08 51  
			
			
					
							35338 Gießen, Universitätsstadt
						
				
		
		
    
        Tel.: +49 641 303-0
        (Zentrale)
        
    
        Fax: +49 641 303-2197
        
        
    
	
		
    E-Mail:
            pressestelle@rpgi.hessen.de
            
    Webseite:
            
                https://rp-giessen.hessen.de
            
            
	
Montag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
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