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Pflegemedaille des Landes Hessen

Mit der Hessischen Pflegemedaille zeichnet das Land seit dem Jahr 2004 Personen in Hessen für besondere Verdienste aus, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahe steht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 5 Jahren gepflegt und betreut haben.

Vorschlagsberechtigt sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die privatgewerblichen Verbände der Alten- und Behindertenhilfe, die Landesseniorenvertretung Hessen, der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen, Selbsthilfegruppen, die Gemeinden und Kreise sowie jede natürliche Person.
 

Ansprechpunkt

Ein Vorschlag zur staatlichen Anerkennung einer Pflegetätigkeit im häuslichen Bereich ist formlos an die Landrätin oder den Landrat, die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister zu richten.
Von dort wird der Vorschlag mit einer Stellungnahme zur Entscheidung an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration weitergeleitet.

erforderliche Unterlagen

Der - formlose - Vorschlag sollte eine möglichst genaue Schilderung sowie Grund der Pflege, Angaben der Pflegenden und zu der Pflegebedürftigen beinhalten.

Handlungsgrundlage(n)

Erlass über die Stiftung der Pflegemedaille des Landes Hessen  vom 14.09.2004, zuletzt geändert am 06.11.2009.

Hinweise (Besonderheiten)

Leistungen der Pflegeversicherung oder ein geringfügiges Entgelt schließen die Ehrung nicht aus.

Die Auszeichnung ist wie andere Ehrungen des Landes Hessen nicht mit einer finanziellen Anerkennung oder Kostenübernahme verbunden.
 

Bemerkungen

Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen  Ministeriums für Soziales und Integration.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachbereich - Zentrale Dienste

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Telefon: 02772 708-0
Telefax: 02772 708-9400

Webseite: https://www.herborn.de
E-Mail: info@herborn.de

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    Donnerstag:
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  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:

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41 Soziales und Integration

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar Wilhelmstraße 20
35683 Dillenburg
35529 Wetzlar

Telefon: 06441 407-1401

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Webseite: Digitaler Briefkasten
Webseite: Online-Angebote
E-Mail: Sozialamt@lahn-dill-kreis.de

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