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Pflegemedaille des Landes Hessen

Mit der Hessischen Pflegemedaille zeichnet das Land seit dem Jahr 2004 Personen in Hessen für besondere Verdienste aus, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahesteht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 5 Jahren gepflegt und betreut haben.

 Vorschlagsberechtigt sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die privatgewerblichen Verbände der Alten- und Behindertenhilfe, die Landesseniorenvertretung Hessen, der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen, Selbsthilfegruppen, die Gemeinden und Kreise sowie jede natürliche Person.

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Stelle. Sobald eine Entscheidung durch das Auswahlgremium getroffen wurde, erhält die im Antrag vorgeschlagene Person eine Einladung zur Ehrungsveranstaltung.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihre Landrätin oder Ihren Landrat, Ihre Oberbürgermeisterin oder Ihren Oberbürgermeister.

Voraussetzungen

Mit der Auszeichnung können Personen in Hessen geehrt werden, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahesteht, unentgeltlich im häuslichen Bereich pflegen und betreuen.

  • Die Pflege muss über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren stattfinden.
  • Die Pflegeperson oder die zu betreuende Person muss ihren ständigen Wohnsitz in Hessen haben.
  • Die Pflege soll im häuslichen Bereich ausgeübt werden und unentgeltlich sein.
  • Die Pflege soll zum Zeitpunkt des Vorschlages, die Pflegeperson zu ehren, nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

erforderliche Unterlagen

  • Der ausgefüllte Antrag zur Pflegemedaille

Hinweise (Besonderheiten)

Leistungen der Pflegeversicherung oder ein geringfügiges Entgelt schließen die Ehrung nicht aus.

Die Auszeichnung ist wie andere Ehrungen des Landes Hessen nicht mit einer finanziellen Anerkennung oder Kostenübernahme verbunden.
 

Bemerkungen

Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen  Ministeriums für Soziales und Integration.

Kurzfassung

  • Geehrt werden können Personen, die mindestens fünf Jahre unentgeltlich einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen in Hessen Zuhause gepflegt haben.
  • Leistungen der Pflegeversicherung oder ein geringes Entgelt schließen die Ehrung nicht aus.
  • Pflegeperson oder pflegebedürftige Person mit ständigem Wohnsitz in Hessen.
  • Die Pflege muss im häuslichen Umfeld und unentgeltlich erfolgen.
  • Die Pflege darf zum Zeitpunkt des Vorschlags höchstens ein Jahr zurückliegen.
  • Vorschlagsberechtigt: Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Privatverbände, Landesseniorenvertretung, Landesbeauftragte, Selbsthilfegruppen, Gemeinden, Kreise und Privatpersonen.
  • Vorschläge sind mit Begründung an den Landrat oder die Landrätin, Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin zu senden, die diese mit Stellungnahme an das Ministerium weiterleiten.
  • Im Vorschlag sollte nachvollziehbar begründet werden, warum die Person die Ehrung erhalten soll. Notwendige Angaben: Pflegegrund, Zeitraum, Angaben zur Pflegeperson und zur gepflegten Person.​

weiterführende Informationen

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachbereich - Zentrale Dienste

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Telefon: 02772 708-0
Telefax: 02772 708-9400

Webseite: https://www.herborn.de
E-Mail: info@herborn.de

Öffnungszeiten:

Stadtverwaltung

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag:
13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr

Barkasse

Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:

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Adresse:
41 Soziales und Integration

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar Wilhelmstraße 20
35683 Dillenburg
35529 Wetzlar

Telefon: 06441 407-1401

Webseite: Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
Webseite: Digitaler Briefkasten
Webseite: Online-Angebote
E-Mail: Sozialamt@lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung