In Deutschland muss jeder Einwohner über eine Kranken- und Pflegeversicherung verfügen.
Wenn Sie bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, müssen Sie eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Der Vertrag kann auch bei einem anderen privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Das Wahlrecht muss innerhalb von 6 Monaten ausgeübt werden.
Ein privates Krankenversicherungsunternehmen oder ein anderes die Pflegeversicherung betreibendes Versicherungsunternehmen.
Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung besteht für
§§ 23, 25 und 121 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)
Nach § 121Abs. 1 SGB XI handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 Euro geahndet werden.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration