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Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Arbeitsassistenz

Schwerbehinderte Menschen stehen im beruflichen Alltag gelegentlich vor einem besonderen Problem. Sie sind wegen ihrer Behinderung darauf angewiesen, dass andere für sie bestimmte "Handgriffe" übernehmen, ihnen bei der Arbeit assistieren. Damit die Beschäftigung im Einzelfall nicht an solchen Problemen scheitert, besteht Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten für eine vom schwerbehinderten Menschen selbst organisierte notwendige Arbeitsassistenz.

Gebühren

Keine

Ansprechpunkt

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

Fristen

Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung

erforderliche Unterlagen

formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Regionalverwaltung Wiesbaden

Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon: +49 611 156-0
Telefax: +49 611 156-349

E-Mail: info@lwv-hessen.de

Öffnungszeiten: Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr. Ansprechpartner: