Zeichnen sich im Betrieb oder in der Dienststelle personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Schwierigkeiten ab, die das Arbeitsverhältnis eines behinderten Arbeitnehmers gefährden, können sich der Arbeitgeber oder die Mitglieder des betrieblichen Integrationsteams (Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- oder Personalrat, Beauftragte des Arbeitgebers) an das Integrationsamt wenden, um mit ihm alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.
Das Integrationsamt kann auch vom betroffenen schwerbehinderten Arbeitnehmer oder von der Schwerbehindertenvertretung, vom Betriebs-, bzw. Personalrat eingeschaltet werden.
Gebühren
Keine
Ansprechpunkt
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Fristen
Leistungen ab dem Monat der Bekanntgabe beim Integrationsamt möglich
erforderliche Unterlagen
Mitteilung an das Integrationsamt, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit