Dabei handelt es sich um Maßnahmen der beruflichen Bildung sowie Teilnahme an besonderen Fortbildungs- und Anpassungsmaßnahmen, die nach Art, Umfang und Dauer den Bedürfnissen der schwerbehinderten Menschen entsprechen.
Gebühren
Keine
Ansprechpunkt
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Fristen
Antragstellung vor Inanspruchnahme
erforderliche Unterlagen
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Handlungsgrundlage(n)
Sozialgesetzbuch IX
§ 24 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Förderung der Ausbildung oder Umschulung ist nicht möglich.
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des Integrationsamtes zum Thema "Job Coaching".