Das Integrationsamt kann schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz gewähren. Dies sind in erster Linie Zinszuschüsse für ein auf dem allgemeinen Kapitalmarkt aufgenommenes Darlehen.
Gebühren
Keine
Ansprechpunkt
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Fristen
Antragstellung vor Abschluss des Darlehensvertrages
erforderliche Unterlagen
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des Integrationsamtes zum Thema "Unterstützt gründen".