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Sich bei der Erstellung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen

Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen sowie Behörde oder Träger öffentlicher Belange (TÖB) können Sie sich an der Neuaufstellung oder Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken. 
TÖB sind Behörden oder Institutionen, die per Gesetz öffentliche Aufgaben ausführen. TÖB sind zum Beispiel Kommunen, Straßenbaubehörden, Naturschutzbehörden, Landwirtschaftsbehörden oder Wasserbehörden.
Im landesweiten Raumordnungsplan wird festgelegt, wie die begrenzte Ressource Raum genutzt werden soll. Es gibt unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums, wie beispielsweise für:

  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Verkehr
  • Infrastruktur
  • Erholung oder
  • Natur und Umwelt

Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert,
  • Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und
  • Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung.

Verfahrensablauf

  • Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten landesweiten Raumordnungsplan äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch erfolgen. 
  • Die Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. 
  • Das Ergebnis der Abwägung wird veröffentlicht.
     

Gebühren

Ansprechpunkt

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (Oberste Landesplanungsbehörde)

Fristen

Ab Beginn der Veröffentlichung des Raumordnungsplans im Internet können Sie sich mindestens einen Monat beteiligen. Die Frist gilt sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Veröffentlichung des Entwurfs des landesweiten Raumordnungsplans einschließlich des Umweltberichts und die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme sind mindestens eine Woche vor Beginn der Veröffentlichung öffentlich bekannt zu geben. In der Bekanntmachung wird auf die jeweiligen Zugangsmöglichkeiten (Internetadresse, gegebenenfalls analoge Zugangsmöglichkeiten) hingewiesen.

erforderliche Unterlagen

Keine - außer den Unterlagen (Planentwurf des Landesentwicklungsplans bzw. seiner Änderung, Umweltbericht) zu denen eine Stellungnahme abgegeben werden kann. 

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare

Nicht vorhanden.

In der Regel besteht die Möglichkeit Stellungnahmen per Online-Beteiligungsportal einzureichen.

Kurzfassung

  • Landesweiter Raumordnungsplan Aufstellung
  • Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange können sich zu laufenden Aufstellungsverfahren von landesweiten Raumordnungsplänen äußern 
  • der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:
    • Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert
    • Festlegung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, insbesondere zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes
    • Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung
  • Stellungnahmen erfolgen elektronisch 
  • zuständig: jeweilige Landesbehörde
     

weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden sich zu gegebener Zeit auf den Internetseiten des Landesplanungsportals Hessen.

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