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Sprachförderung für erwachsene Personen in Hessen. Förderprogramm MitSprache – Deutsch4U

Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche oder gemeinnützige Träger.

Verfahrensablauf

Der Onlineantrag ist mindestens 1 Monat vor Beginn der Sprachför-dermaßnahme zu stellen.
Den Link zum Onlineantrag finden Sie unter integrationskom-pass.de, der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
 

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

- niedrigschwellige Sprachfördermaßnahme
- Kommunaler, kirchlicher oder gemeinnütziger Träger 
 

erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen vorzulegen sind, richtet sich nach der Rechts-form des Trägers der Sprachfördermaßnahme.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Hinweise (Besonderheiten)

Kurzfassung

  • Sprachförderung erwachsene Personen
  • Förderung von niedrigschwelligen Sprachkursen
  • Antragsberechtigt kommunale, kirchliche oder gemeinnützige Träger.
  • Zuständigkeit: 
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge

Luisenplatz 2
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 6151 12-5168

Webseite: Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
Webseite: Organigramm des Regierungspräsidiums Darmstadt
E-Mail: umverteilung.asyl@rpda.hessen.de
E-Mail: foerderwesenII25@rpda.hessen.de
E-Mail: umsatzsteuerbefreiung.soziales@rpda.hessen.de
E-Mail: fluechtlingsangelegenheiten@rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.