Die Stadt Herborn besitzt seit Juli 1995 eine Satzung für Stellplätze oder Garagen sowie Abstellplätze für Fahrräder. Darin ist geregelt, wieviele Stellplätze für bestimmte Bauvorhaben nachgewiesen werden müssen. Bei der Einreichung eines jeden Bauantrages muss eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen nachgewiesen werden. Ist dies nicht möglich, z.B. aufgrund des Grundstückszuschnittes können die notwendigen Stellplätze auch abgelöst werden.