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Stellplatzsatzung

Die Stadt Herborn besitzt seit Juli 1995 eine Satzung für Stellplätze oder Garagen sowie Abstellplätze für Fahrräder. Darin ist geregelt, wieviele Stellplätze für bestimmte Bauvorhaben nachgewiesen werden müssen. Bei der Einreichung eines jeden Bauantrages muss eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen nachgewiesen werden. Ist dies nicht möglich, z.B. aufgrund des Grundstückszuschnittes können die notwendigen Stellplätze auch abgelöst werden.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachbereich - Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Telefon: 02772 708-0
Telefax: 02772 708-9400

Webseite: https://www.herborn.de
E-Mail: info@herborn.de

Öffnungszeiten:

Stadtverwaltung

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag:
13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr

Barkasse

Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:
  • Herr Schneider
    Zimmernummer: 112

    Telefax: 02772 7089511
    Telefon: 02772 708511
    E-Mail: h.schneider@herborn.de