Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland betrieben haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen auf das Medizinstudium anrechnen lassen.
Ebenso können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, wenn Sie bereits im Inland oder Ausland ein dem Medizinstudium verwandtes Studium betrieben haben.
Fristen
Keine.
Voraussetzungen
- Ihre anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig mit dem Medizinstudium nach der Approbationsordnung für Ärzte.
erforderliche Unterlagen
Studium im Inland:
- Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen
Studium im Ausland:
- Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Kurzfassung
- Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung beim Medizinstudium
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Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen beim Medizinstudium möglich, wenn:
- ein Medizinstudium im Ausland betrieben wurde oder
- ein dem Medizinstudium verwandtes Studium im In- oder Ausland betrieben wurde
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zuständig: zuständige Stelle des Landes, in dem der oder die Antragstellende für das Medizinstudium eingeschrieben oder zugelassen ist.
- Bei Studierenden, die eine Einschreibung oder Zulassung für das Medizinstudium bei einer deutschen Universität noch nicht erlangt haben: zuständige Stelle des Landes, in dem der oder die Antragstellende geboren ist; in allen anderen Fällen (z.B. bei Geburt im Ausland) ist die zuständige Stelle des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig.