Nachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.
Hinweis: Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden:
Verfahrensablauf
Die Änderungsanzeige können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.
Gebühren
Für die Anzeige entstehen Ihnen keine Kosten.
Ansprechpunkt
Die Veterinärbehörden der Landkreise bzw. der Kreisfreien Städte.
Fristen
Bitte beachten Sie, dass Sie Änderungen unverzüglich anzeigen müssen.