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Verkauf von Kleinfeuerwerk und Kleinstfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2), Anzeige

Der beabsichtigte Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1 und 2 ist dem zuständigen Regierungspräsidium mindestens 14 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.
Wenn jährlich wiederkehrend pyrotechnische Gegenstände verkauft werden, reicht die einmalige Anzeige.
Eine erneute Anzeige wird erforderlich, wenn sich gegenüber der Erstanzeige Veränderungen ergeben haben (z. B. Änderung der Anschrift, Änderungen bei den verantwortlichen Personen) oder der Verkauf eingestellt wird.
Für jede Verkaufseinrichtung muss eine ausreichende Anzahl verantwortlicher Personen bestellt werden, die als Aufsichtspersonen für den Verkauf und oder die Aufbewahrung tätig werden. Diese Personen sind durch innerbetriebliche Organisation zu bestellen.
 

Gebühren

Keine.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich bitte an das Dezernat Arbeitsschutz bei dem zuständigen Regierungspräsidium in Kassel, Gießen oder Darmstadt.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln.
 

erforderliche Unterlagen

In der Anzeige sind die mit der Leitung der Verkaufseinrichtung beauftragten Personen zu benennen.

Sie können das auf den Internetseiten der Regierungspräsidien bereitgestellte Formular nutzen.

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Hinweise (Besonderheiten)

Umfassende Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel

Bemerkungen

siehe dazu auch das Informationsfaltblatt "Verkauf und Aufbewahrung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1 und 2 im Einzelhandel"

 

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar

Gymnasiumstraße 4
65589 Hadamar
35338 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: +49 641 303-8600
Telefax: +49 641 303-8611

Webseite: https://rp-giessen.hessen.de
E-Mail: arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de

Öffnungszeiten:
  • Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
  • Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr