Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, wird auf Antrag durch das Regierungspräsidium Gießen unter bestimmten Voraussetzungen eine bereits erteilte Typengenehmigung verlängert, wenn die baulichen Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen den Anforderungen nach der Rechtsgrundlage oder von Vorschriften, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen wurden, entsprechen.
Eine Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen verlängert werden, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen (Erleichterung des seriellen und modularen Bauens).
Die Typengenehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Durchführung eines bauaufsichtlichen Verfahrens.
Verfahrensablauf
Sie reichen formlos einen Antrag auf Verlängerung der Typengenehmigung bei der zuständigen Baubehörde ein (Übersendung an das Funktionspostfach).
Gebühren
Die Gebühren werden je nach Zeitaufwand berechnet, betragen aber mindestens 100 EUR.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Dezernat 32 - Typengenehmigung des Regierungspräsidiums Gießen.
Fristen
Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer eingegangen sein.
zuständige Stelle
Zuständig ist Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 32 –Typengenehmigung.
Voraussetzungen
- Eine Typengenehmigung liegt bereits vor
- Geltungsdauer noch nicht abgelaufen
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie können eine innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eine verwaltungsgerichtliche Klage einreichen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Kurzfassung
- Bauvorhaben an mehreren Stellen (Typ), Verlängerung der Genehmigung
- Typengenehmigungen gelten für fünf Jahre
- Können jeweils bis zu fünf Jahren verlängert werden
- Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein
- Zuständigkeit: Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 32