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Verschmelzung von Flurstücken anfragen

Die Verschmelzung ist ein katastertechnischer Vorgang, bei dem zwei oder mehr Flurstücke, die im Grundbuch als ein Grundstück nachgewiesen sind, im Liegenschaftskataster zu einem Flurstück zusammengefasst werden. Das neue Flurstück erhält eine neue Flurstücksnummer.

Eine entsprechende Fortführung des Liegenschaftskatasters ist dem Grundbuchamt mitzuteilen, da diese für die Bestandsangaben des Grundbuchs von Bedeutung ist.

Die Voraussetzungen für eine Verschmelzung sind:

Mehrere Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, können zu einem Flurstück verschmolzen werden.

Verfahrensablauf

  • Nach Erhalt der Anfrage erfolgt eine Beratung.
  • Die Voraussetzungen für die Verschmelzung werden geprüft.
  • Anschließend wird die Verschmelzung im Kataster vollzogen.
  • Schriftliche Bekanntgabe mittels Fortführungsmitteilung

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Ansprechpunkt

Ämter für Bodenmanagement

Fristen

Es gibt keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Voraussetzungen

Mehrere Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, können zu einem Flurstück verschmolzen werden.

Werden die Flurstücke nicht unter derselben laufenden Nummer im Grundbuch geführt, muss vorher eine Vereinigung im Grundbuch beantragt werden.

erforderliche Unterlagen

Im Fall der Bevollmächtigung:

  • Vorlage der entsprechenden Vollmacht

Rechtsbehelf

Widerspruch gegen die Fortführungsmitteilung

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Hinweise (Besonderheiten)

Werden die Flurstücke nicht unter derselben laufenden Nummer im Grundbuch geführt, muss vorher eine Vereinigung im Grundbuch beantragt werden.

Kurzfassung

  • Flurstücke Verschmelzung
  • Zwei Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, können zu einem Flurstück verschmolzen werden.
  • Beauftragen können folgende Personen:
    • Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer,
    • durch oben genannten Personenkreis bevollmächtigte Personen
  • Detailfragen müssen gegebenenfalls mit der beauftragenden Person durch das Amt für Bodenmanagement geklärt werden.
  • Zuständig sind:  Ämter für Bodenmanagement
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Amt für Bodenmanagement Marburg

Robert-Koch-Straße 17
35037 Marburg, Universitätsstadt

Telefon: +49 611 535-3000
Telefax: +49 611 535-3300

Webseite: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Webseite: HVBG-Fanpage auf Facebook
E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung