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Vierteljahresdaten der kaufmännisch buchenden Extrahaushalte - Daten übermitteln

Grundgesamtheit

Kaufmännisch buchende öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (vFEU) die dem Sektor Staat zugerechnet werden.

Berichtszeitraum/-zeitpunkt

Die Erhebung der Daten erfolgt vierteljährlich.

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik

In der Erhebung der Finanzen der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (vFEU) werden die Einheiten mit einem im Vergleich zur jährlichen Erhebung (Jahresabschlussstatistik) reduzierten Erhebungskatalog befragt. Dieser umfasst einzelne Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (Erträge, Aufwendungen), Zuweisungen und Zuschüsse, ausgewählte Positionen des Anlagevermögens, ausgewählte Schuldenmerkmale und finanzielle Transaktionen.

Die Erhebung der Finanzen liefert statistische Informationen, die auch zur effizienten Koordinierung der Wirtschaftspolitik auf europäischer Ebene notwendig sind. Die Daten bilden zusammen mit den Ergebnissen der übrigen Finanz- und Personalstatistiken die Grundlage für die umfassende Darstellung des Staatssektors und dienen der Berechnung zentraler volkswirtschaftlicher Kennzahlen.

Nutzerbedarf

Nutzerinnen und Nutzer sind: Bundes- und Länderministerien (Finanz-, Wirtschafts-, Innenministerien); Rechnungshöfe, Hochschulen, Wirtschaftsforschungsinstitute; Europäischer Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP); das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat); Institutionelle Nutzerinnen und Nutzer /private Nutzerinnen und Nutzer.

Verfahrensablauf

Alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, die notwendigen Angaben an das Statistische Landesamt bzw. das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben konkret notwendig sind, entnehmen Sie dem Schreiben bzw. dem Fragebogen.

Die Befragung erfolgt grundsätzlich elektronisch per IDEV oder eCore.

Die Zugangsdaten erhalten Sie mit dem Schreiben.

Fristen

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

zuständige Stelle

Zuständig ist das Hessische Statistische Landesamt.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid bzw. Ingangsetzungsschreiben entnehmen.
  • Verwaltungsgerichtliche Klage 
     

Kurzfassung

  • Vierteljahresdaten der kaufmännisch buchenden Extrahaushalte
  • Die Erhebung wird vierteljährlich durchgeführt
  • Zuständig: Jeweiliges Statistisches Landesamt bzw. Statistisches Bundesamt
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