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Vorhabensbezogene Bauart - Zustimmung im Einzelfall beantragen

Hier können Sie eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bzw. vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBg) beantragen.

Eine Zustimmung im Einzelfall benötigen Sie, wenn es für ein Bauprodukt eine allgemeine anerkannte Regel der Technik nicht gibt oder dafür keine Technische Baubestimmung besteht oder keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. kein allgemeines Prüfzeugnis (abP) vorliegt.

Eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung benötigen Sie für eine Bauart, die nicht durch eine Technische Baubestimmung geregelt ist oder für die es eine allgemein anerkannte Regel der Technik nicht gibt oder für die keine allgemeine Bauartgenehmigung vorliegt.

Ansprechpunkt

Anträge, die den Nachweis brandschutztechnischer Anforderungen betreffen sowie Anträge im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung werden durch das Regierungspräsidium Darmstadt bearbeitet.

Alle anderen Bereiche werden durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen bearbeitet.

erforderliche Unterlagen

  • Angaben über das Bauvorhaben
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • technische Dokumentation
     

Hinweise (Besonderheiten)

Für Bauprodukte mit einer CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung (EU Nr. 305/2011) können keine Zustimmungen im Einzelfall ausgestellt werden.
 

Kurzfassung

Zulassung bzw. Genehmigung für

  • Bauprodukte
  • Bauarten 

ohne technische Regeln (Normen, allgemeinen Zulassungen bzw. Genehmigungen).
 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 31.2 - Bau- und Wohnungswesen

Wilhelminenstraße 13
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 6151 12-8925

Webseite: Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
Webseite: Organigramm des Regierungspräsidiums Darmstadt

Öffnungszeiten:

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

Ansprechpartner: