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Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern

Wenn Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.
 Wenn Sie bei vorherigen Europawahlen bereits im Wählerverzeichnis eingetragen waren und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind oder vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen Antrag zu stellen. In den übrigen Fällen müssen Sie die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen.

Verfahrensablauf

Als Unionsbürgerin beziehungsweise Unionsbürger können Sie sich folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen lassen:

  • Sie stellen einen Antrag nach Anlage 2A der Europawahlordnung bei der für Sie zuständigen Stadt oder Gemeinde.
  • Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

Gebühren

keine

Fristen

Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl

zuständige Stelle

Grundsätzlich die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist.

Bearbeitungsdauer

etwa 2 Wochen

Voraussetzungen

Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn Sie am Wahltag:

  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • bei vorherigen Europawahlen im Wählerverzeichnis eingetragen waren.

Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen,
wenn Sie am Wahltag:

  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • mindestens seit 3 Monaten in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder
  • einen Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsvertrag als Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder Besatzungsmitglied für ein Seeschiff unter deutscher Flagge besitzen oder
  • als Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes gemeldet sind oder
  • unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet sind.

erforderliche Unterlagen

Antrag nach Anlage 2A Europawahlordnung

Formulare

Anlage 2A zur Europawahlordnung

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter :

Kurzfassung

  • Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern
  • Eintrag erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag
  • von Amts wegen:
    • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union,
    • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt,
    • kein Ausschluss vom Wahlrecht,
    • wenn bei vorherigen Europawahlen bereits im Wählerverzeichnis registriert und kein zwischenzeitlich erfolgter Fortzug ins Ausland
  • auf Antrag:
    • keine Eintragung von Amts wegen,
    • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union,
    • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt,
    • kein Ausschluss vom Wahlrecht,
    • am Wahltag mindestens 3 Monate eine Wohnung oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder
    • bei einem Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsvertrag als Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder Besatzungsmitglied für ein Seeschiff unter deutscher Flagge oder
    • Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes oder
    • unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet
  • zuständig bei Antragstellung:
    • Gemeinde,
    • in der man eine Wohnung innehat,
    • in der man sich gewöhnlich aufhält,
    • in der der Reeder seinen oder die Reederin ihren Sitz hat,
    • die der Heimatort des Binnenschiffs ist oder
    • in der die Justizvollzugsanstalt liegt
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachdienst - Bürgerbüro

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Telefax: 02772 708-9400
Telefon: 02772 708-331
Telefon: 331

Webseite: https://www.herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de
E-Mail: buergerbuero@herborn.de

Öffnungszeiten:

Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr

* zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.

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