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Wechsel des Bauherrn anzeigen

Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.

Verfahrensablauf

Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel der Bauherrschaft mit.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihrer Sonderstatusstadt.

Fristen

Der Wechsel in der Bauherrschaft muss unverzüglich erfolgen.

zuständige Stelle

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.

Voraussetzungen

Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.

erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Kurzfassung

  • Anzeige des Wechsels des Bauherrn, Entgegennahme
  • Zuständig: Die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichts-behörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).

weiterführende Informationen

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