Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel der Bauherrschaft mit.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihrer Sonderstatusstadt.
Fristen
Der Wechsel in der Bauherrschaft muss unverzüglich erfolgen.
zuständige Stelle
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.
Voraussetzungen
Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Kurzfassung
- Anzeige des Wechsels des Bauherrn, Entgegennahme
- Zuständig: Die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichts-behörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).