Wenn Sie Wertpapiere im regulierten Markt an einer Börse handeln lassen wollen, benötigen Sie dafür eine Zulassung durch die Geschäftsführung. Es sei denn, die Wertpapiere sind bereits gesetzlich zugelassen.
Voraussetzungen
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Als Unternehmen, welches ein Wertpapier emittieren will, müssen Sie den Antrag auf Zulassung bei der Börse stellen zusammen mit
- einem Kreditinstitut,
- einem Finanzdienstleistungsinstitut,
- einem Wertpapierinstitut,
- der Zweigstelle eines ausländischen Unternehmens in Deutschland, die Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, oder
- der deutschen Zweigniederlassung eines CRR-Kreditinstituts mit Sitz in einem anderen Staat des EWR.
- Als antragstellendes Unternehmen müssen Sie einen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten beziehungsweise einen notifizierten Prospekt vorlegen. Diesen müssen Sie vor der Einführung des Wertpapiers an der Börse veröffentlichen.
- Ihr Unternehmen muss mindestens seit 3 Jahren bestehen und Sie haben für die 3 dem Antrag vorangegangenen Geschäftsjahre Jahresabschlüsse offengelegt.
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Die Wertpapiere müssen – abhängig von ihrer Gattung – bestimmte Mindestbeträge hinsichtlich
- voraussichtlichem Kurswert,
- Eigenkapital,
- Gesamtnennbetrag oder
- Stückzahl aufweisen.
- Die Wertpapiere müssen frei handelbar sein.
- Die Stückelung der Wertpapiere, insbesondere die kleinste Stückelung und die Anzahl der in dieser Stückelung ausgegebenen Wertpapiere, müssen den Bedürfnissen des Börsenhandels und des Publikums Rechnung tragen.
- Zuzulassende Aktien müssen ausreichend gestreut sein.
erforderliche Unterlagen
- Billigungsbescheinigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beziehungsweise der zuständigen Behörden anderer Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
- Kopie der Globalurkunde beziehungsweise Sammelurkunde für Wertpapiere
- Satzung oder Gesellschaftsvertrag in der derzeit gültigen Fassung
- beglaubigter Handelsregisterauszug nach neuestem Stand
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Genehmigungsurkunden, wenn
- die Gründung des Emittenten,
- die Ausübung seiner Geschäftstätigkeit oder
- die Ausgabe der Wertpapiere einer staatlichen Genehmigung bedarf
- Nachweise über die Rechtsgrundlage der Wertpapierausgabe
- Jahresabschlüsse und die Lageberichte für die letzten 3 Geschäftsjahre, einschließlich der Bestätigungsvermerke der Abschlussprüfer
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel Erteilung
- Wertpapiere, die am regulierten Markt gehandelt werden sollen, müssen zuvor zugelassen werden
- Ausnahme: Wertpapier ist bereits gesetzlich zugelassen worden
- Antrag muss zusammen mit beteiligtem Finanzinstitut gestellt werden
- dem Antrag ist unter anderem ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligter oder ein notifizierter Prospekt hinzuzufügen
- Prospekt muss vorab auf Kosten des antragstellenden Unternehmens veröffentlicht werden
- zuständig: Börsengeschäftsführung