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Wiederanpflanzung von Weinreben auf einer Weinbaufläche/Rebfläche

Sie sind verpflichtet, die Wiederbepflanzung derselben oder einer anderen zum Betrieb gehörenden Weinbaufläche/Rebfläche zur Fortschreibung der Weinbaukartei zu beantragen. Dazu tragen Sie die Flächenangaben sowie das Weinjahr der geplanten Wiederbepflanzung in das Formular ein.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Wiederbepflanzung der Weinbaufläche/Rebfläche über ein entsprechendes Formular bei der zuständigen Behörde.
  • Die zuständige Behörde wird sich nur im Einzelfall, bei zu klärenden Fragen, bei Ihnen melden.
  • Sie erhalten bei Erfüllung der Voraussetzungen vor der Wiederbepflanzung eine Genehmigung, die Sie zur Anpflanzung berechtigt.
  • Sie erhalten am Ende des Weinwirtschaftsjahres einen Weinbaukarteibescheid mit den aktualisierten Daten.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat Weinbau.

Fristen

  • Der Antrag auf Wiederbepflanzung muss innerhalb von 2 Jahren nach der Rodung gestellt werden.
  • Die Anpflanzung muss innerhalb von 3 Jahren nach der Genehmigung erfolgen.

zuständige Stelle

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat Weinbau

Voraussetzungen

  • Sie oder Ihr Betrieb beabsichtigen, eine oder mehrere Weinbauflächen/rebflächen wieder zu bepflanzen.
  • Die Belange Dritter (z.B. Naturschutz) sind geklärt.
  • Es stehen ausreichend Pflanzrechte in ihrem Pflanzrechtekonto zur Verfügung.

Hinweise (Besonderheiten)

Kurzfassung

Ein Betrieb möchte die Wiederbepflanzung entweder derselben oder einer anderen zum Betrieb gehörenden Weinbaufläche/Rebfläche beantragen.  

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.2 - Weinbau

Wallufer Str. 19
65343 Eltville am Rhein

Telefon: +49 6123 9058-26
Telefax: +49 6123 9058-51

E-Mail: Weinbaudezernat@rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr