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Windenergie, Eignungsgebiete

Um raumbedeutsame Windkraftanlagen (WKA), auch Windenergieanlagen (WEA), auf geeignete Gebiete zu konzentrieren und regionalplanerisch zu steuern, werden in den Regionalplänen "Vorranggebiete für Windenergienutzung" ausgewiesen. Dies erfolgt  durch die Träger der Regionalplanung. In Hessen sind das die Regionalversammlungen in den 3 Hessischen Regionen (entspricht den Regierungsbezirken).

Ansprechpunkt

Die Regionalpläne werden von den jeweiligen Regionalversammlungen unter Mitwirkung der Regierungspräsidien als obere Landesplanungsbehörden aufgestellt. Die Genehmigung zur Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m obliegt dem jeweils örtlich zuständigen Regierungspräsidium.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 31 - Regionalplanung, Bauleitplanung

Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
35338 Gießen, Universitätsstadt Colemanstraße 5
35394 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: +49 641 303-0 (Zentrale)
Telefax: +49 641 303-2309

Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
E-Mail: Verwaltungsportal.AbtIII@rpgi.hessen.de

Öffnungszeiten:

Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.