Um raumbedeutsame Windkraftanlagen (WKA), auch Windenergieanlagen (WEA), auf geeignete Gebiete zu konzentrieren und regionalplanerisch zu steuern, werden in den Regionalplänen "Vorranggebiete für Windenergienutzung" ausgewiesen. Dies erfolgt durch die Träger der Regionalplanung. In Hessen sind das die Regionalversammlungen in den 3 Hessischen Regionen (entspricht den Regierungsbezirken).
Die Regionalpläne werden von den jeweiligen Regionalversammlungen unter Mitwirkung der Regierungspräsidien als obere Landesplanungsbehörden aufgestellt. Die Genehmigung zur Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m obliegt dem jeweils örtlich zuständigen Regierungspräsidium.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat III 31 - Regionalplanung, Bauleitplanung
			
			
				Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
				
			
			
					
							35390 Gießen, Universitätsstadt
						
				
		
			Postfach 10 08 51
			
			
					
							35338 Gießen, Universitätsstadt
						
				
		
			
			
				Colemanstraße 5
				
			
			
					
							35394 Gießen, Universitätsstadt
						
				
		
		
    
        Fax: +49 641 303-2309
        
        
    
        Tel.: +49 641 303-0
        (Zentrale)
        
    
	
		
    E-Mail:
            pressestelle@rpgi.hessen.de
            
    Webseite:
            
                https://rp-giessen.hessen.de
            
            
	
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
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Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
