Die Biokraft-NachV dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009. Diese definiert die Anrechnung der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Lauf eines Kalenderjahres einen bestimmten Mindestanteil an Biokraftstoffen in Verkehr zu bringen sowie die Steuerentlastungsfähigkeit von Biokraftstoffen nach dem Energiesteuergesetz.
Zertifizierungsstellen kontrollieren die Erfüllung der Nachhaltigkeitsverordnungen bei den Wirtschaftsbeteiligten im Bereich Bioenergie und stellen sogenannten Schnittstellen Zertifikate aus.
Zertifizierungsstellen werden hierfür auf Antrag anerkannt.
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 412
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel.: +49 228 6845-2550
E-Mail: nachhaltigkeit@ble.de
Unterlagen über die Erfüllung der Anforderungen des § 43 Biokraft-NachV
Über einen Antrag wird innerhalb von drei Monaten entschieden.
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
 
 Dr. Matthias Nickel
 
 Referat 412
 
 Deichmanns Aue 29
 
 53179 Bonn
 
 Tel.: +49 228 6845-2550
 
 E-Mail: nachhaltigkeit@ble.de
