Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Ansprechpunkt
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Handlungsgrundlage(n)
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Kurzfassung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.