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Helfen in Herborn

Unterkünfte für Geflüchtete melden

Der Ukrainekrieg erschüttert ganz Europa und zwingt viele Menschen zur Flucht aus ihrer Heimat. Auch im Lahn-Dill-Kreis kommen immer mehr Geflüchtete an. Deshalb sucht auch die Stadtverwaltung Herborn geeignete Unterkünfte für Schutzsuchende.

Sie wollen helfen und eine Unterkunft, Wohnung, Zimmer bereitstellen, dann melden Sie sich bitte schriftlich bei der Stadtverwaltung Herborn. Melden Sie Ihre freie Unterkunft direkt über unser Online-Formular oder schreiben Sie uns eine E-Mail: integration(at)herborn.de .

 

Nützliche Informationen für Geflüchtete

Ankommen in Deutschland

Allgemeine Informationen finden Interessierte auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport: Hessen hilft Ukraine | innen. hessen.de

Aufenthaltserlaubnis beantragen für den Lahn-Dill-Kreis

Menschen aus der Ukraine können ihre Aufenthaltserlaubnis jetzt auch online beantragen, wenn sie sich im Lahn-Dill-Kreis aufhalten, ausgenommen ist die Stadt Wetzlar. Über das Portal germany4ukraine.de ist der Online-Antrag auch in ukrainischer Übersetzung zu finden.

Wenn Sie die Aufenthaltserlaubnis über die Ausländerbehörde des Lahn-Dill-Kreises beantragen möchten, (ohne Stadtgebiet Wetzlar), senden Sie bitte eine Mail an abh(at)lahn-dill-kreis.de und teilen Sie uns Folgendes mit:

  •     vollständiger Name aller Personen
  •     Geburtsdaten,
  •     aktuelle Adresse in Deutschland,
  •     Datum der Einreise in den Schengenraum
  •     Telefonnummer für Rückfragen
  •     Ablichtung Identitätsnachweis (Reisepass, Führerschein, Geburtsurkunde, etc.)
  •     Antragsformular

Das Formular für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis finden Sie auf der Homepage des Lahn-Dill-Kreis. Füllen Sie es möglichst vollständig aus und fügen Sie es der Mail bei oder senden es uns per Post zu.

Nach Prüfung Ihrer Angaben und Dokumente senden wir Ihnen eine Bescheinigung zu bzw. erhalten Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache bei der Ausländerbehörde.

Bitte melden Sie sich bis dahin bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt an. Für darüberhinausgehende Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline 06441 407-1464. Alle Informationen gibt es gebündelt unter www.lahn-dill-kreis.de/ukraine.

Selbstverständlich können die benötigten Informationen inklusive Antragsformular auch per Post an die Ausländerbehörde gesendet werden: Kreisverwaltung des Lahn-Dill-Kreises, Ausländerbehörde, Berliner Straße 42, 35683 Dillenburg.

Die beiden Meldeschritte sind Voraussetzung für eine Beantragung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist. Ein Asylantrag ist nicht notwendig, auch wenn die Personen Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Es handelt sich lediglich um die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis über die Ausländerbehörde.

Flüchtlingsbüro hilft

Sind die beiden Meldeschritte vollzogen, können sich Geflüchtete aus der Ukraine bei Fragen zur finanziellen Unterstützung, Unterbringung und medizinischer Hilfe an das Flüchtlingsbüro des Lahn-Dill-Kreises wenden: telefonisch unter +49 6441 407-1464 (Hotline) oder per E-Mail an integration@lahn-dill-kreis.de. Auch die Ausländerbehörde ist über die Hotline erreichbar und steht bei Fragen zur Verfügung.

Allgemeine Informationen zum aktuellen Thema gibt das Land Hessen unter:

https://innen.hessen.de/hessen-hilft-ukraine.

Anträge auf finanzielle Unterstützung
Sie wollen finanzielle Unterstützung beziehen?

Dann stellen Sie einen Antrag für finanzielle Unterstützung (in Ukrainischer Sprache für den Nordkreis des Lahn-Dill-Kreis), den Sie herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und eingescannt oder abfotografiert zurück an integration(at)lahn-dill-kreis.de senden.

Für die Beantragung von Leistungen werden folgende Unterlagen benötigt:
•    Kurzantrag (Antrag auf finanzielle Unterstützung, siehe oben) vollständig ausgefüllt und unterschrieben (einzelne Erwachsene müssen einen eigenen Antrag stellen. Familien und Ehepaare können jeweils einen gemeinsamen Antrag einreichen)
•    Ausweiskopien
•    Anmeldebestätigung Meldeamt Stadt/Gemeinde
•    Bankverbindung (mit Angabe, welche Personen dabei zusammengehören)
•    Nachweis Beantragung Aufenthaltserlaubnis bei Ausländerbehörde (E-Mail-Schriftverkehr)
•    Angaben zur Unterbringung der Personen (abgeschlossene Wohnung oder gemeinsame Nutzung mehrerer Räume durch verschiedene Personen)

Außerdem gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Tipps rund um Arbeit und Sozialleistungen in Deutschland, unter anderem auch in ukrainischer Sprache.

 

 

Ehrenamtlich Helfen

Melden Sie sich in unserem Ehrenamtsportal an

Ehrenamt hilft gemeinsam in Herborn - Engagiert für Geflüchtete aus der Ukraine

Der Krieg in der Ukraine trifft vor allem die Bevölkerung. Aus Angst um Leib und Leben befinden sich zahlreiche Menschen aus der Ukraine auf der Flucht. Viele von ihnen kommen auch in Deutschland und in Herborn an – und die Hilfsbereitschaft ist enorm.

Ohne freiwillige Helfer werden Landkreise sowie Städte und Gemeinden die Aufgaben nicht lösen können. Für die Begleitung und Hilfe von Geflüchteten in Herborn, sucht die Stadtverwaltung engagierte Personen, die beispielsweise in einer Sammelunterkunft Menschen aus der Ukraine betreuen oder bei den ersten Behördengänge unterstützen.

Wenn Sie Ihre Hilfe anbieten möchten, registrieren Sie sich bitten in unserem Ehrenamtsportal oder schreiben Sie eine E-Mail an: ehrenamt(at)herborn.de oder melden Sie sich per Telefon unter 02772/708-275.

Melden Sie sich bitte auch bei der Stadtverwaltung, wenn Sie ukrainisch oder russisch sprechen und für ehrenamtliche Dolmetschertätigkeiten zur Verfügung stehen.

 

 

Privat Geflüchtete untergebracht: Was zu beachten ist

Helfende können Teil der Kosten geltend machen, sobald die Schutzsuchenden im Lahn-Dill-Kreis registriert sind

Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Die Fluchtwege aus der Ukraine heraus sind aktuell sehr vielfältig. Genauso vielfältig sind die Hilfsangebote für die Geflüchteten, die auch im Lahn-Dill-Kreis ankommen. Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte sind ebenso bereit, die Menschen bei sich in den Wohnungen und Häusern aufzunehmen, wie „Fremde“. Wer ein Zimmer oder einen größeren Teil der eigenen Immobilie für Geflüchtete zur Verfügung stellt, steht schnell vor einigen Fragen. Das Flüchtlingsbüro des Lahn-Dill-Kreises gibt darauf Antworten.

Ich habe privat Geflüchtete bei mir aufgenommen. Wo müssen sie sich jetzt registrieren?

Die Geflüchteten sollten sich alle beim Einwohnermeldeamt der Kommune anmelden, in der sie aktuell leben. Um einen Aufenthaltstitel zu erhalten, melden sich die Menschen bei der Ausländerbehörde des Lahn-Dill-Kreises. Das Formular zur Beantragung des Aufenthaltstitels ist unter www.lahn-dill-kreis.de/ukraine zu finden. Menschen, die sich im Stadtgebiet Wetzlar aufhalten, wenden sich an die Ausländerbehörde der Stadt Wetzlar unter auslaenderbuero@wetzlar.de.

Haben die Menschen auch Anspruch auf Sozialleistungen?

Damit die Menschen finanzielle Unterstützung, also Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, erhalten, können sie einen Antrag über das Flüchtlingsbüro des Landkreises stellen. Diese sind online unter www.lahn-dill-kreis.de/ukraine abrufbar.

Ist die medizinische Versorgung der Menschen auch sichergestellt?

Wer über das Flüchtlingsbüro registriert ist, erhält auch einen Behandlungsschein für eine Ärztin oder einen Arzt, sodass die medizinische Versorgung sichergestellt ist.

Meine Gäste haben noch keine Schutzimpfung gegen das Corona-Virus. Können sie sich einfach impfen lassen?

Mit ihrem ukrainischen Pass, gegebenenfalls einem Impfausweis und der aktuellen Adresse können Impfwillige beispielsweise in eine der Impfambulanzen im Lahn-Dill-Kreis in Wetzlar oder Herborn gehen. Informationen zur Schutzimpfung gegen das Corona-Virus auch in ukrainischer Sprache stellt der Lahn-Dill-Kreis unter https://corona.lahn-dill-kreis.de/aktuelles/impfen/ zur Verfügung.

Die Geflüchteten haben große Sorgen. Haben sie einen Anspruch auf Sozialbetreuung?

Für registrierte geflüchtete Menschen sind die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Abteilung Soziales und Integration zuständig. Es wird um Terminvereinbarung gebeten unter integration(at)lahn-dill-kreis.de.

Unter den Geflüchteten, die aktuell bei mir leben, sind auch Kinder und Jugendliche. Können sie in die Kita oder Schule vor Ort gehen?

Wichtig ist, dass auch die Kinder und Jugendlichen über das Einwohnermeldeamt der Kommune, in der sich die Geflüchteten aufhalten, gemeldet werden. Die Einwohnermeldeämter geben an das Staatliche Schulamt weiter, welche Kinder und Jugendlichen berechtigt sind, eine Schule zu besuchen. Sie werden zunächst in speziellen Integrationsklassen aufgenommen. Ob und wann Kinder vor Ort eine Kita besuchen können, entscheiden die Kommunen beziehungsweise die Kita-Träger.

Meine Gäste haben auch ihr Haustier mitgebracht. Was müssen sie jetzt beachten und wer kommt für die Kosten auf?

Sind die Geflüchteten beim Lahn-Dill-Kreis offiziell registriert, übernimmt der Kreis die Tierarztkosten für eine Tollwutimpfung der Tiere. Halterinnen und Halter der Haustiere können sich per E-Mail an integration(at)lahn-dill-kreis.de wenden.

Auch über das Kreis-Veterinäramt können die Haustiere gegen Tollwut geimpft werden. Wessen Tier noch nicht geimpft ist, kann eine E-Mail an veterinaeramt(at)lahn-dill-kreis.de schicken.

Mein Stromverbrauch steigt deutlich, da sich jetzt mehrere Menschen zusätzlich in meiner Immobilie aufhalten. Auch die Müllgebühren erhöhen sich. Kann ich die Mehrausgaben beim Lahn-Dill-Kreis geltend machen?

Wer Geflüchtete bei sich aufgenommen hat und diese Menschen beim Lahn-Dill-Kreis registriert sind, kann die erhöhten Kosten auch rückwirkend noch beim Flüchtlingsbüro des Landkreises geltend machen. Wer den Antrag auf Sozialleistungen stellt (der Antrag ist unter www.lahn-dill-kreis.de/ukraine zu finden), kann auch die Kosten der Unterkunft angeben, die dann vom Flüchtlingsbüro an den Wohnungseigentümer gezahlt werden können.

Die Verständigung läuft aufgrund sprachlicher Barrieren schleppend. Gibt es Angebote für Sprachkurse?

Dank verschiedener Übersetzungs-Apps ist eine Verständigung nahezu in Echtzeit möglich. Viele wichtige Informationen zum Leben in Deutschland und aktuellen Hilfsangeboten für Geflüchtete aus der Ukraine sind auch über die Homepage unter www.lahn-dill-kreis.de/ukraine in ukrainischer Sprache verfügbar.

Angemeldete Personen haben auch den Zugang zu den Sprach- und Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Informationen hierzu sind unter https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/integrationskurse-node.html zu finden).

Weitere Informationen über das Leben in Deutschland und speziell im Lahn-Dill-Kreis sind auch in ukrainischer Sprache in der Integreat-App (https://integreat.app/lahndillkreis/de/ukraine ) zu finden.

Meine Gäste möchten so schnell wie möglich in eine eigene Wohnung im Lahn-Dill-Kreis ziehen. Wie kommen wir jetzt an Wohnraum?

Das Flüchtlingsbüro des Kreises unterstützt die im Lahn-Dill-Kreis registrierten Geflüchteten bei der Suche nach neuem Wohnraum. Der Bedarf dafür kann ebenfalls über ein Formular angemeldet werden, das unter www.lahn-dill-kreis.de/ukraine zu finden ist.

Wir können Geflüchtete nur ein bis zwei Nächte bei uns aufnehmen. Wohin sollen sich die Menschen dann wenden?

Wer eine kurzfristige Übernachtungsmöglichkeit anbietet, wird gebeten, die Geflüchteten anschließend zur Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung nach Gießen zu bringen. Dort werden sie über das Land Hessen offiziell registriert und versorgt. Die Menschen, die dort unterkommen, werden dann auf die hessischen Landkreise verteilt. Sie haben in diesem Fall keinen Anspruch, wieder zurück in den Lahn-Dill-Kreis zu kommen.

Wir haben unsere Gäste aus der Ukraine schon vor einigen Tagen angemeldet und registriert, aber bisher keine Rückmeldung bekommen. Warum dauert das so lang?

Aktuell gehen bei der Ausländerbehörde und dem Flüchtlingsbüro viele hundert E-Mails und Anrufe pro Tag ein, mit Anträgen, aber auch vielfältigen Fragen, Wohnraum- und Spendenangeboten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung arbeiten mit Hochdruck daran, all diese Anfragen zu beantworten. Sie bitten deshalb um Verständnis, dass eine Rückmeldung derzeit einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Wohnraumbörse:

Der Lahn-Dill-Kreis sucht weiterhin privaten Wohnraum, vorzugsweise Häuser oder freistehende Wohnungen, um Geflüchtete unterbringen zu können. Angebote nimmt das Flüchtlingsbüro unter der Hotline 06441 407-1464 oder per E-Mail an integration(at)lahn-dill-kreis.de entgegen.