Beamte und Selbständige erhalten die Leistungen vom Integrationsamt, gesetzlich Versicherte bekommen die Leistungen der Wohnungshilfe vom Rehabilitationsträger
(z. B. Renten-, Unfall-, Krankenversicherung, Agentur für Arbeit). Gefördert werden zur Sicherstellung der Mobilität auch Umbauten am oder im Haus, die erforderlich sind, damit behinderte Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz erreichen können.
Das können z. B. sein:
Gefördert wird auch der Umzug in eine barrierefreie Wohnung. Voraussetzung für die Gewährung dieser Leistungen ist aber, dass die Maßnahme im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit des schwerbehinderten Menschen steht. Auch die barrierefreie Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes muss sich verbessern.
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Keine
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung
Adresse:
Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 156-0
Fax: +49 611 156-349
E-Mail:
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Fax: 0611 156-371
Tel.: 0611 156-212
E-Mail:
thomas.lambert@lwv-hessen.de