Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management unterhält auf Grundlage des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) die Ombudsstelle für Investmentfonds. Sie schlichtet bei Konflikten im Zusammenhang mit Fonds oder Dienstleistungen von Fondsgesellschaften nach dem Kapitalanlagegesetzbuch, wie etwa fondsbasierte Altervorsorgeverträge (Riester) oder Depotführung. Als Verbraucher können Sie ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren beantragen, um bei Streitigkeiten eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.
TIPP: Oftmals lassen sich Unstimmigkeiten bereits in direktem Kontakt mit der betroffenen Gesellschaft lösen. Es ist daher immer ratsam, sie um Klärung zu bitten, bevor Sie einen Schlichtungsantrag stellen.
Sollte im Schlichtungsverfahren keine Einigung möglich sein, können Sie Ihren Anspruch im gerichtlichen Verfahren geltend machen.
Liste der teilnehmenden Gesellschaften
(Bundesverband Investment und Asset Management)
Zuständigkeit prüfen
Prüfen Sie zunächst, ob die betroffene Gesellschaft am Ombudsmannverfahren des BVI teilnimmt (Liste der teilnehmenden Gesellschaften)
Tipp: Sollte die Ombudsstelle des BVI für Ihren konkreten Fall nicht zuständig sein, ist die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig, wenn es sich um eine Streitigkeit nach dem Kapitalanlagegesetzbuch handelt.
Zulässigkeit prüfen
Der BVI hat eine Checkliste zusammengestellt anhand der Sie prüfen können, ob alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung gegeben sind: Zulässigkeits-Check
Schlichtungsantrag stellen
Eine Übersicht und Erläuterungen zum Ablauf des gesamten Verfahrens von der Antragstellung bis zum möglichen Schlichtungsvorschlag erhalten Sie ebenfalls beim Büro der Ombudsstelle des BVI.
Liste der teilnehmenden Gesellschaften
(Bundesverband Investment und Asset Management)
Welche Schlichtungsstelle ist für mich zuständig?
(Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin)
Zulässigkeits-Check
(Bundesverband Investment und Asset Management)
Verfahrensablauf
(Bundesverband Investment und Asset Management)
Ombudsstelle für Investmentfonds des Bundesverbandes Investment und Asset Management e. V.
Ausnahmen
In folgenden Fällen ist eine Schlichtung durch den Ombudsmann nicht möglich:
Gegebenenfalls fordert die Ombudsstelle von Ihnen weitere Unterlagen an.
Schlichtungsantrag
(Bundesverband Investment und Asset Management)
Das Verfahren ist für Sie kostenlos.
Adresse:
Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI
Unter den Linden 42
10117 Berlin, Stadt
Fax: +49 30 44 90 46-29
Tel.: +49 30 6 44 90 46-0
Webseite:
Ombudsstelle für Investmentfonds
E-Mail:
info@ombudsstelle-investmentfonds.de