Die Stadt Herborn betreibt vier gut ausgestattete Kindertagesstätten für Kinder im Alter von 0,5- 10 Jahren. Die Qualität der Einrichtungen orientiert sich am Hessischen Bildungs- und Erziehungspla und am Qualitätsentwicklungshandbuch für die Kindertagesstätten der Stadt Herborn.
Damit sich Kinder körperlich und geistig gesund entwickeln können, benötigen sie Geborgenheit, verlässliche Strukturen im Alltag und die Zuneigung ihrer Bezugsperson.
Um sie darüber hinaus in ihrer sozialen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern, benötigt es pädagogische Fachkräfte, die auf die kindliche Entwicklung spezialisiert sind. Diese „Experten“ sind die Erzieherin oder der Erzieher.
Die praxisintegrierte Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher ist eine Fachschulausbildung und entspricht den inhaltlichen Anforderungen und Aufnahme-Voraussetzungen der Verordnung der Fachschule für Sozialwesen des Landes Hessen, dauert 3 Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile.
Mit der neuen praxisintegrierten vergüteten Ausbildung (PivA) bietet die Stadt Herborn eine weitere Möglichkeit für die Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d) an. Bewerben können Sie sich, wenn Sie die Aufnahmebedingungen für die Fachschule für Sozialwesen erfüllen bzw. bereits eine Zusage der Schule haben.
Die Praxisausbildung ist eng verzahnt mit der schulischen Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen in der Fachrichtung Sozialpädagogik. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung in sozialpädagogischen Bereichen als Erzieher*in selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein und damit die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher“ zu tragen.
Wir bieten:
Voraussetzungen (Achten Sie auch auf die Hinweise der Fachschulen)
Anforderungen
Ausbildungsdauer und –verlauf
Die drei-jährige Ausbildung beginnt immer am 01. August des jeweiligen Jahres. Der theoretische Teil der Ausbildung findet an drei Tagen in der Woche in der Fachschule statt und der praktische Teil erfolgt an zwei Tagen in der Woche in einer unserer Kindertagesstätten.
Ausbildungsaufgaben
Ausbildungsvergütung
Das Entgelt richtet sich nach den tariflichen Bestimmungen der TVAöD-Pflege mit den dazugehörigen Sozialleistungen (Zusatzversorgung, Jahressonderzahlung, Abschlussprämie).
Arbeitszeit & Urlaub
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Während den "Schulferien" sind Sie auch an den Schultagen bei uns tätig. Sie haben einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen, der in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen ist.
Urlaub
Der Erholungsurlaub beträgt derzeit 30 Tage pro Kalenderjahr. Der Jahresurlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen.
Du hast Freude am Umgang mit Kindern, dann werde Teil der Kitas der Stadt Herborn!
(Ihre Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens nach den Vorgaben des Hessischen Datenschutz- und Informationsgesetzes elektronisch gespeichert und aufbewahrt (§ 3 Abs. 1 HDSIG). Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit dieser zweckgebundenen Speicherung bzw. Aufbewahrung einverstanden. Ihre Daten werden nach Abschluss des ordnungsgemäßen Stellenbesetzungsverfahrens unverzüglich gelöscht.)
Ausbildung ab 2023
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