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Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Stadt Herborn

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Stadt Herborn

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Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in den Ortsbeirat Hörbach

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Stadt Herborn
Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in den Ortsbeirat Hörbach

Der anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 aus dem Wahlvorschlag CDU in den Ortsbeirat Hörbach gewählte Bewerber Andreas Theis hat auf sein Mandat verzichtet.

An seine Stelle rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag der CDU Herr Timo Dietermann, Am Hundacker 14, 35745 Herborn-Hörbach in den Ortsbeirat Hörbach nach.

Gegen die obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Herborn gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir Einspruch erheben.

Die Bekanntmachung hängt zusätzlich im Aushangkasten im Rathaus, Eingang Turmstraße 14-16, zur Einsicht aus.

Herborn, 06.01.2022

Stephan Göbel
Gemeindewahlleiter