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Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern

Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern

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Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Stadt Herborn - Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in den Ortsbeirat Amdorf.

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Stadt Herborn
Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in den Ortsbeirat Amdorf. Die anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 aus dem Wahlvorschlag BL-Amdorf in den Ortsbeirat Amdorf gewählte Bewerberin Nicole Arnhold hat auf ihr Mandat verzichtet.

An ihre Stelle rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag der BL-Amdorf Herr Frederik Sahm, Amdorfstr. 4, 35745 Herborn-Amdorf in den Ortsbeirat Amdorf nach. Gegen die obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Herborn gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir Einspruch erheben.

Herborn, 01.12.2023

gez. Stephan Göbel
Gemeindewahlleiter