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Aktuelles zur Vogelgrippe: Am Aartalsee Fälle bestätigt

Aktuelles zur Vogelgrippe: Am Aartalsee Fälle bestätigt

Bestätigte Fälle von Vogelgrippe am Aartalsee und Möttauer Weiher: Kreis-Veterinäramt informiert über die aktuelle Situation und appelliert

Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Die Situation rund um die Geflügelpest – auch Vogelgrippe oder Aviäre Influenza genannt – in Mittelhessen spitzt sich erneut zu. Gestern wurde ein weiterer positiver Befund am Aartalsee bestätigt. Bereits am Vortag meldete das Landeslabor einen Nachweis am Möttauer Weiher in unmittelbarer Grenznähe zum Lahn-Dill-Kreis. Zudem liegen dem Veterinäramt Hinweise auf vermehrt verendetes Wassergeflügel aus weiteren mittelhessischen Gewässern vor. Im Kreisgebiet, unter anderem in den Lahnauen, stehen weitere Untersuchungsergebnisse noch aus.

Vor diesem Hintergrund informiert der Lahn-Dill-Kreis frühzeitig über die aktuelle Lage. Ziel ist es, durch Sensibilisierung und konsequente Vorsorge von Verschärfungen der Regelungen absehen zu können und der Ausbreitung der Tierseuche entgegenzuwirken. 

Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin zwingend einzuhalten

Trotz bereits erfolgter Anpassungen bleibt die Einhaltung grundlegender Biosicherheitsvorkehrungen für die Geflügelhaltungen im Kreisgebiet verpflichtend. Eine erhöhte Vorsicht ist weiterhin dringend geboten.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

  • Stallungen oder Haltungseinrichtungen dürfen nicht mit Straßenkleidung, sondern ausschließlich mit stallbezogener Schutzkleidung betreten werden, um eine Einschleppung von Erregern zu verhindern.
  • Das Betreten der Stallungen ist nur mit speziell vorgesehenen und gereinigten Stallschuhen zulässig.
  • Stallungen und Haltungseinrichtungen dürfen ausschließlich von autorisierten Personen betreten werden.
  • Futter, Einstreu und sonstige Materialien, die mit Geflügel in Kontakt kommen, sind so zu lagern, dass Wildvögel keinen Zugriff darauf haben.

Verbot von Geflügelausstellungen bleibt bestehen

Das bestehende Verbot von Geflügelausstellungen sowie sonstigen Veranstaltungen, bei denen Geflügel zusammengebracht wird, bleibt unverändert in Kraft. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Tierbestände vor einer unkontrollierten Verbreitung des Virus.

Tote Wildvögel bitte umgehend melden

Das Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises bittet alle Bürgerinnen und Bürger, tote Wildvögel – insbesondere Kraniche, Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel – umgehend zu melden und keinesfalls zu berühren. Auffällige Funde, vor allem wenn mehrere Tiere derselben Art an einem Ort liegen, sind besonders relevant.

  • Zur Meldung steht ein digitaler Meldebogen zur Verfügung:
  • Darüber hinaus ist das Veterinäramt erreichbar unter der Telefonnummer 06441 407-7611 oder per E-Mail an tiergesundheit@lahn-dill-kreis.de.  Für das Wochenende ist eine telefonische Rufbereitschaft eingerichtet.

www.lahn-dill-kreis.de/vogelmeldung

Der Lahn-Dill-Kreis beobachtet die Entwicklung der Lage weiterhin aufmerksam und wird bei Bedarf frühzeitig informieren. Die aktuell gültige Allgemeinverfügung des Lahn-Dill-Kreises (Risikoorientierte Aufstallungspflicht) beschreibt alle Regelungen im Umgang der Vogelgrippe und ist online zu finden unter: https://www.lahn-dill-kreis.de/verwaltung/bekanntmachungen/.