Altkleider sinnvoll spenden – so geht’s richtig!
Altkleidercontainer sind eine wertvolle Möglichkeit, Kleidung, Schuhe und Heimtextilien einem zweiten Leben zuzuführen. Sie helfen dabei, Ressourcen zu schonen, Abfälle zu vermeiden und soziale Projekte zu unterstützen. Doch leider werden die Container in Herborn und Umgebung zunehmend falsch genutzt oder schlichtweg überfüllt, sodass sich neben den Containern Berge von Kleidersäcken und sogar Abfall stapeln.
Damit der Gedanke der Wiederverwendung nicht ins Gegenteil verkehrt wird, bittet die Stadt Herborn alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe.
In den Altkleidercontainer gehören nur: tragfähige Kleidung, Schuhe (paarweise gebündelt), Tisch- und Bettwäsche, Handtücher und Haushaltswäsche.
Nicht in den Container gehören: stark verschmutzte, beschädigte oder nasse Textilien, Teppiche, Kissen, Spielsachen oder gar Restmüll. Diese gehören in die Restabfalltonne oder direkt zur Deponie.
Die Stadtverwaltung Herborn bittet darum, keine Säcke oder Kartons vor die Container zu stellen. Ist ein Container voll, können umliegende Standorte genutzt werden. Eine Übersicht aller Containerstandorte im Lahn-Dill-Kreis der DRK-Kreisverbände Wetzlar und Dillenburg als auch des Malteser Hilfsdiensts ist online unter www.awld.de abrufbar. Die Altkleider werden von den Verbänden vorwiegend für ihre Kleiderläden bzw. Kleiderkammern sortiert und vorbereitet.
Jede und jeder Einzelne kann durch bewusstes Handeln dazu beitragen, dass Wertstoffe sinnvoll weiterverwendet werden. Das bedeutet nicht nur, Kleidung korrekt in die Container zu geben, sondern auch, den eigenen Konsum kritisch zu hinterfragen: Muss wirklich Neues gekauft werden, oder kann Vorhandenes länger genutzt oder weitergegeben werden? Unser Appell: Nur was noch tragbar ist, gehört in den Altkleidercontainer – und bitte nur dann, wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Gemeinsam können wir so Ressourcen schonen, Müll vermeiden und einen wertvollen Beitrag für eine Umwelt und Gesellschaft leisten.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilabfällen gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1 Nr. 6 Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Sie richtet sich in Deutschland an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger - bei uns ist das die Abfallwirtschaft Lahn-Dill. Deshalb eine Information von der Internetseite der Abfallwirtschaft: "Stark verschmutzte und nasse Textilien, Lumpen und Putzlappen eignen sich weder für die Wiederverwendung noch für das Recycling, weshalb sie weiterhin in den Restabfall gehören." Zudem wird darum gebeten, "nur saubere, trockene und möglichst gebrauchsfähige Kleidung, Schuhe und Haushaltstextilien in die Altkleidercontainer zu werfen, um das bewährte Sammelsystem für Alttextilien im Lahn-Dill-Kreis nicht zu gefährden. Rund 300 Altkleidercontainer […] stehen kreisweit für die getrennte Erfassung von Alttextilien zur Verfügung."