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Bebauungsplan „In der Grub – Flur 5“

Bebauungsplan „In der Grub – Flur 5“

Bebauungsplan „In der Grub – Flur 5“, Stadtteil Merkenbach

2. Offenlage

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn hat in ihrer Sitzung am 04.09.2025 dem Entwurf des Bebauungsplanes „In der Grub – Flur 5“ sowie der Begründung zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Norden des Stadtteils Merkenbach, im nördlichen Anschluss an die Bebauung der Straße „Im Grübchen“. Im Westen wird der Geltungsbereich von der Straße „Mühlpfad“ begrenzt und im Osten von der Hindenburgstraße (K 62). Im Norden schließen sich landwirtschaftliche Flächen und ein Feldgehölz an. Er umfasst die Flurstücke 119/1 (tlw.) und 120/3 (tlw.) der Flur 4 sowie die Flurstücke 263/1, 264/1 (tlw.), 273 (tlw.), 274/1 (tlw.), 274/2, 275/1, 276, 277/2, 278/4, 278/6, 279/3, 280 – 286, 287/1, 287/2, 288 – 300, 301/1 und 301/2 der Flur 5 in der Gemarkung Merkenbach. Insgesamt hat dieser Teil des Geltungsbereichs eine Größe von 45.064 m². 

In den Geltungsbereich werden noch zwei externe Ausgleichsflächen einbezogen. Die eine liegt in der Gemarkung Hirschberg, Flur 3, Flurstück 148 und hat eine Größe von 1.715 m². Die andere liegt in der Gemarkung Herbornseelbach, Flur 74, Flurstück 63, und hat eine Größe von 8.630 m². 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit von 07. November 2025 bis 08. Dezember 2025 auf der Internetseite der Stadt Herborn unter der Adresse www.herborn.de unter der Rubrik Rathaus & Politik → Öffentliche Bekanntmachungen → Bauleitplanung veröffentlicht. Die Unterlagen können dort eingesehen und heruntergeladen werden. 

Zusätzlich liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum bei der Stadtverwaltung der Stadt Herborn, Hauptstraße 39, 35745 Herborn, Fachdienst Bauverwaltung, Zimmer 106 öffentlich aus und kann während der Dienststunden montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, sowie montags, dienstags und donnerstags von 13:00 – 16:00 Uhr von jedermann eingesehen werden. 

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor: 

  1. Fachplanungen in Form des Landschaftsplanerischen Beitrages (Biotoptypenkartierung) sowie der faunistischen Erfassung und des Artenschutzbeitrages
  2. Fachplanung in Form des Umweltberichts mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden und Wasser, Klima und Luft, Fläche, Kultur- und Sachgüter, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sowie Landschaftsbild und deren Wechselwirkungen untereinander – gegliedert nach den Punkten Beschreibung und Bewertung;
    1. Pflanzen
      Beschreibung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen mit der Feststellung, dass das Plangebiet für die Pflanzenwelt eine mittlere bis hohe Bedeutung (Gehölze) aufweist.
    2. Tiere und biologische Vielfalt
      Für die Haselmäuse und die Feldlerche hat das Plangebiet eine hohe Bedeutung, der durch Ausgleichsmaßnahmen Rechnung getragen wird.
    3. Boden und Wasser
      Beschreibung der Geologie, natürlichen Funktion, Archivfunktion, Empfindlichkeiten und Vorbelastungen. Daraus resultiert, dass dem Plangebiet für das Schutzgut Boden insgesamt eine mittlere Bedeutung zukommt. Im Westen ist der Boden als gering bewertet, im Norden sind Flächen, die hoch bewertet werden. Für das Schutzgut Wasser liegt insgesamt eine geringe Bedeutung vor, da natürliche Oberflächengewässer fehlen.
    4. Klima und Luft
      Beschreibung und Bewertung der klimatischen Funktionen des Plangebietes, mit dem Ergebnis, dass die Auswirkungen für das Schutzgut Klima/Luft gering sind.
    5. Landschaftsbild
      Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes mit dem Resultat, dass das Plangebiet für das Landschaftsbild von mittlerer Bedeutung ist.
    6. Schutzgut Mensch
      Auf den Menschen haben sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren wie die Wohn-, Erholungs- und Freizeitfunktionen sowie Aspekte des Immissionsschutzes als auch wirtschaftliche Funktionen wie z.B. die Land- und Forstwirtschaft Auswirkungen. Im Ergebnis weist das Plangebiet eine mittlere Bedeutung auf.
    7. Kultur- und Sachgüter
      Der intensiv genutzte Acker sowie die Frischwiesen mit mäßiger Nutzungsintensität sind Bestandteil der heutigen Kulturlandschaft. Sachgüter sind im Plangebiet nicht vorhanden.
    8. Fläche
      Bei der Fläche wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es handelt sich weder um herausragende noch um im regionalen Kontext besonders seltene Flächennutzungen.
  3. naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenbeschreibung;
  4. Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von Privatpersonen zu folgenden Themenkomplexen:
    1. Hinweis, dass der Flächenbedarf im Hinblick auf sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu hoch angesetzt wurde (private Stellungnahme und Stellungnahme BUND).
    2. Hinweis, zur Lärmbelastung und Luftverschmutzung durch die Erhöhung des Verkehrsaufkommens (private Stellungnahme).
    3. Hinweis, dass die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und die Ausgleichsplanung unvollständig sind (private Stellungnahme).
    4. Hinweis, dass Umweltbelange nicht angemessen geprüft worden seien (private Stellungnahme).
    5. Hinweis, dass gegen Ziele der Raumordnung verstoßen werde (private Stellungnahme).
    6. Hinweis, dass Ausgleichsflächen/Ökokontomaßnahmen noch zu ergänzen sind (Stellungnahme Kreisausschuss, Abt. Umwelt, Natur und Wasser).
    7. Hinweis, dass für die Einleitung in den Schmalbach eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist (Stellungnahme Kreisausschuss, Abt. Umwelt, Natur und Wasser).
    8. Hinweis zur Bewertung der Bodenfunktion (Stellungnahme Kreisausschuss, Abt. Umwelt, Natur und Wasser).
    9. Hinweis zu nördlich gelegenem Pferdehaltungsbetrieb ((Stellungnahme Kreisausschuss, Abt. f. d. ländl. Raum).
    10. Hinweis, dass die agrarstrukturellen Auswirkungen in der Begründung zu ergänzen sind (Stellungnahme Regierungspräsidium, Dez. 31).
    11. Hinweise zum Umgang mit Grundwasser (Stellungnahme Regierungspräsidium, Dez. 41.1).
    12. Hinweise zum Einleitbauwerk des Regenrückhaltebeckens und zu Starkregenereignissen (Stellungnahme Regierungspräsidium, Dez. 41.2).
    13. Hinweis, zur erhöhten Begründungspflicht bei der Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen (Stellungnahme Regierungspräsidium, Dez. 51.1).
  5. Gutachten
    1. Schallgutachten

Die Unterlagen können während der Veröffentlichung eingesehen werden. 

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann per E-Mail an bauleitplanung@herborn.de oder schriftlich bzw. zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Herborn, Hauptstraße 39, 35745 Herborn abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zum Bebauungsplan „In der Grub – Flur 5“ abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Herborn personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro. 

Die Stadt Herborn hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt. 

Herborn, den 06.11.2025

Lukas Winkler 

Bürgermeister