Allgemeinverfügung erlassen: Geflügelhaltungen müssen Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen
Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Wie in weiten Teilen Deutschlands und Hessens sind in den vergangenen Tagen auch im Lahn-Dill-Kreis tote Wildvögel entdeckt worden. Für einen toten Vogel in der Nähe von Solms wurde nun ein positiver Befund auf das Geflügelpest-Virus (H5N1) festgestellt. Der verendete Kranich war am Donnerstag, den 23. Oktober 2025 zwischen Burgsolms und Albshausen entdeckt worden. Die Infektion wurde nun durch den Landesbetrieb des Hessischen Landeslabors in Gießen bestätigt. Eine Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut steht aktuell noch aus. Um eine Ausbreitung des hochansteckenden Virus zu verhindern hat das Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises umgehend per Allgemeinverfügung die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen im Kreisgebiet angeordnet.
„Die Gesundheit unserer Geflügelbestände und die Sicherheit unserer landwirtschaftlichen Betriebe haben höchste Priorität“, erklärt der Erste Kreisbeigeordnete Frank Inderthal.
Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen
Ab sofort sind alle Geflügelhaltungen im Lahn-Dill-Kreis verpflichtet, strikte Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Tiere und sollen verhindern, dass Wildvögel mit gehaltenem Geflügel und sonstigen gehaltenen Vögeln in Kontakt kommen und das Virus übertragen.
Die wichtigsten Maßnahmen umfassen:
In der Regel erkranken nur Vögel an dem Virus. Doch auch, wenn die Geflügelpest für Hunde und Katzen nicht gefährlich ist, sollte ein direkter Kontakt mit toten oder erkrankten Tieren verhindert werden, um eine Verschleppung des Virus einzudämmen. In Naturschutzgebieten ist grundsätzlich eine Leinenpflicht für Hunde zu beachten.
Vorbereitung auf die Aufstallungspflicht
Für Geflügelhalterinnen und -halter im Lahn-Dill-Kreis könnte in Kürze eine verpflichtende Aufstallung der Tiere hinzukommen. Dies bedeutet, dass Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen gehalten werden muss, die einen Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen verhindern. „Auch Kleinsthaltungen und Hobbyhaltungen sind von dieser Maßnahme betroffen und sollten sich auf die Aufstallung vorbereiten“, betont Dr. Bosco.
Meldung von toten Wildvögeln
Das Veterinäramt weist darauf hin, dass alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert sind, tote Wildvögel – insbesondere Kraniche, Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel – sofort zu melden. Diese sollten nicht berührt werden, um eine mögliche Verschleppung des Virus zu verhindern. Auffällige Funde von toten Vögeln, insbesondere wenn mehrere Tiere derselben Art an einem Ort liegen, sind an das Veterinäramt zu melden. „Es ist entscheidend, dass jeder Verdachtsfall schnellstmöglich gemeldet wird, um eine rasche Untersuchung und gegebenenfalls weiterführende Maßnahmen zu ergreifen“, erklärt der Veterinäramtsleiter. Wer einen toten Wildvogel entdeckt, kann dies direkt beim Veterinäramt melden. Hierfür hat der Lahn-Dill-Kreis unter www.lahn-dill-kreis.de/vogelmeldung einen digitalen Meldebogen eingerichtet. Außerdem ist das Veterinäramt unter der Rufnummer 06441 407-7611 oder per E-Mail an Tiergesundheit@lahn-dill-kreis.de erreichbar. Am Wochenende ist für die Telefonhotline eine Rufbereitschaft eingerichtet.
Anmeldung von Geflügelhaltungen
Alle Geflügelhaltungen im Lahn-Dill-Kreis müssen gemäß den geltenden Vorschriften beim Veterinäramt angemeldet werden. Dies gilt sowohl für landwirtschaftliche Betriebe als auch für private Hobbyhalter. Informationen zur Anmeldung sowie zu weiteren aktuellen Maßnahmen finden Geflügelhalterinnen und -halter auf der Website des Lahn-Dill-Kreises unter www.lahn-dill-kreis.de/tiergesundheit.
Schutz der Geflügelbestände hat oberste Priorität
„Wir nehmen die Situation sehr ernst und arbeiten eng mit den zuständigen Stellen zusammen, um die Geflügelpest schnell und effektiv einzudämmen. Wir appellieren an alle Geflügelhalterinnen und -halter, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern“, betont auch der Erste Kreisbeigeordnete Frank Inderthal.
Bildunterschrift: Für die Meldung von toten Vögeln hat der Lahn-Dill-Kreis unter www.lahn-dill-kreis.de/Vogelmeldung einen digitalen Meldebogen eingerichtet. QR-Code: Lahn-Dill-Kreis