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Winterdienst in Herborn: Gemeinsam für sichere Wege

Winterdienst in Herborn: Gemeinsam für sichere Wege

Damit der Winterdienst reibungslos funktionieren kann, ist auch die Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger gefragt.

Stadt räumt Straßen – Bürgerinnen und Bürger sind für Gehwege zuständig

Mit dem ersten Schnee und Eis startet auch in Herborn wieder der Winterdienst. Damit alle sicher unterwegs sind, arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Winterdienst-Bereitschaft der Stadt Herborn rund um die Uhr. Doch damit der Winterdienst reibungslos funktionieren kann, ist auch die Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger gefragt.

Um die Straßen effektiv räumen zu können, benötigen die Fahrzeuge eine Durchfahrtsbreite von mindestens dreieinhalb Metern. Leider kommt es immer wieder vor, dass parkende Autos – besonders in engen Straßen oder an Kurven – den Winterdienst behindern.

Die Stadtverwaltung Herborn bittet daher an die Autofahrer, den Streufahrzeuge ausreichend Platz zu lassen und insbesondere Kurven und Engstellen freizuhalten. Falschparker, die den Winterdienst behindern, müssen mit einem Verwarngeld rechnen. Ist das Durchkommen für den Winterdienst nicht möglich, bleibt die Straße ungeräumt. Die Fahrer dokumentieren solche Hindernisse in ihren Streubüchern. Diese Aufzeichnungen dienen auch als Nachweis, falls es zu Beschwerden kommt.

„Ein sicherer Winterverkehr gelingt nur, wenn alle mithelfen“, betont Baubetriebsleiter Markus Schannen. „Unsere Mitarbeiter geben ihr Bestes, um die Straßen passierbar zu halten. Doch ohne die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger – sei es durch richtiges Parken oder das Räumen der Gehwege – ist das nicht möglich.“

Räumpflicht der Bürgerinnen und Bürger

Doch nicht für alle Wege ist die Stadt zuständig. Deshalb erinnert die Stadtverwaltung Herborn alle Bürgerinnen und Bürger an die Pflicht zum Schneeräumen. Gehwege vor privaten Grundstücken müssen von den Bürgerinnen und Bürgern täglich von Schnee und Eis befreit werden. Entgegen weitläufiger Meinung ist es nicht erlaubt Schnee vom Bürgersteig auf die geräumte Straße zu schieben. Dies gefährdet den Verkehr und erschwert die Arbeit des Winterdienstes. Bei Verstößen gegen die Räumpflicht können Bußgelder verhängt werden. Die Stadt appelliere daher an alle, ihrer Verantwortung nachzukommen – für sichere Wege und ein gutes Miteinander im Winter.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer und Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke als auch die Eigentümer und Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer (2026) sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegsseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer (2025) die Eigentümer und Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet. 

Wie der Schnee beseitigt wird, ob mit Schneeschieber, Besen oder Fräse, bleibt jedem selbst überlassen. In jedem Fall sollten die geräumten Gehwege bei drohender Schnee- und Eisglätte zusätzlich gestreut werden. Als Streumittel eignen sich Sand oder Splitt besonders. Die vollständige Straßenreinigungssatzung ist auf der Website der Stadt Herborn in der Rubrik „Ortsrecht“, im Bereich „Recht, Sicherheit und Ordnung“ einsehbar.